Damit das Fahrzeug mit dänischem Kennzeichen zugelassen werden kann, muss von einem dänischen Kfz-Prüfbetrieb teils eine allgemeine technische Inspektion, teils eine Zollinspektion vorgenommen werden, um die Identität, den Kilometerstand, die Ausstattung und den allgemeinen Zustand des Fahrzeugs festzustellen.
Nach erfolgter Kfz-Prüfung müssen Sie persönlich bei einem Steuercenter (Skattecenter) vorsprechen. Sie finden das nächstgelegene Steuercenter bei www.skat.dk unter Kontakt.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Das Inspektions- und das Zollinspektionsformular des Kfz-Prüfbetriebes
- Die ausländische Zulassung (Kraftfahrzeugschein)
- Evtl. die Quittung für gezahlten Zoll (bei Einfuhr aus Ländern außerhalb der EU)
- Geld, um die Gebühr zu zahlen
- Anmeldeformular (Formular Nr. 21.016).Sie finden das Formular unter www.skat.dk. Wählen Sie Borger - Blanketter.
Die dänischen Zoll- und Finanzbehörden (SKAT) berechnen anschließend die Zulassungsgebühr nach dem Marktpreis des Fahrzeuges - einschl. Zulassungsgebühr - bei Verkauf an einen Nutzer in Dänemark. Diesen Preis vergleichen wir mit dem ursprünglichen Neupreis und dem Wertverlust des Fahrzeugs. Sie erhalten von uns eine Entscheidung über die Wertbestimmung.