Wenn Sie mit der Sachbearbeitung in der Zoll- und Steuerverwaltung nicht zufrieden sind, können Sie Ihre Beschwerde an das dafür zuständige Sekretariat senden, welches dem Verwaltungs- und Serviceamt des dänischen Steuerministeriums (Administrations- og Servicestyrelsen) untersteht.
Sie können Beschwerde über Tatsachen einreichen, die nicht Bestandteil des eigentlichen Bescheids sind - wie z.B. zu lange Sachbearbeitungszeit, mangelhafte Anleitung oder das Verhalten eines Mitarbeiters.
Ihre Beschwerde über die Sachbearbeitung muss schriftlich eingereicht werden. Senden Sie Ihre Beschwerde per E-Mail an
klage-sagsbehandling@adst.dk oder auf dem Postweg an folgende Adresse:
Administrations- og Servicestyrelsen
Nykøbingvej 76
Bygning 45
DK-4990 Sakskøbing
Dänemark
Das Sekretariat entscheidet dann, ob Ihr Schreiben eine Beschwerde über die Sachbearbeitung darstellt. Ist dies der Fall, wird Ihre Beschwerde an das jeweilig zuständige Amt weitergeleitet. Ist die Antwort, die Sie im Anschluss von diesem Amt erhalten, immer noch nicht zufriedenstellend, können Sie beim Dänischen Bürgerbeauftragen für Steuerangelegenheiten (Borger- og retssikkerhedschefen) eine Neubewertung Ihrer Beschwerde beantragen.
Beachten Sie bitte, dass eine Beschwerde über die Sachbearbeitung nicht eine Änderung des eigentlichen Bescheids bedeutet. Sie bekommen aber eine amtliche Einschätzung darüber, ob Sie ordnungsgemäß und den Regeln entsprechend behandelt wurden. Ihre Beschwerde kann außerdem bedeuten, dass die Arbeitsvorgänge in der Zoll- und Steuerverwaltung allgemein hinterfragt und in Zukunft ggf. verbessert werden.
Beachten Sie darüber hinaus, dass Ihre Beschwerde keine aufschiebende Wirkung für die weitere Sachbearbeitung Ihres anhängigen Vorgangs hat - mit anderen Worten kann die Steuerverwaltung Ihren Vorgang weiter bearbeiten. Dies kann z.B. die Änderung eines Steuerbetrags, die Zusendung eines geänderten Steuerbescheids oder die Beitreibung von Schulden an die öffentliche Hand sein.