- A-Steuer (direkt vom Lohn/Gehalt einbehaltene Steuer)
- B-Steuer (nicht direkt vom Lohn/Gehalt einbehaltene Steuer)
- Staatssteuer
- Kommunalsteuer
- Gesundheitsbeitrag
- Kirchensteuer
- Arbeitsmarktbeitrag
- ATP-Beitrag
- Immobilienwertsteuer, basierend auf der offiziell festgelegten Schätzung von Immobilien
- Grundsteuer
Details zu den direkten Steuern
A-Steuer (direkt vom Lohn/Gehalt einbehaltene Steuer):
Diese Steuer ist eine Steuer, die direkt von Ihrem Einkommen abgezogen wird. Sie wird während des ganzen Jahres von Ihrem Arbeitgeber, der Renten-/Pensionskasse oder einer anderen Stelle eingezogen, indem ein Teil Ihres Gehalts/Lohns oder Ihrer Rente/Pension vor der Auszahlung an Sie einbehalten und abgeführt wird. Dazu gehört auch die Immobilienwertsteuer, die auf der offiziell festgelegten Schätzung von Immobilien basiert. Der abgeführte Betrag wird an die Finanzbehörde als vorläufige Steuer gezahlt. Am Jahresende erfolgt eine Berechnung, bei der festgelegt wird, ob der bezahlte Betrag über oder unter der für das Gesamtjahr zu zahlenden Steuer liegt.
B-Steuer (nicht direkt vom Lohn/Gehalt einbehaltene Steuer):
Manche Bürger zahlen auch eine sogenannte B-Steuer, die nicht direkt vom Einkommen einbehalten wird, z. B. Steuern auf Zinserträge oder Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit.
Staatssteuer:
Ein Teil der Steuer, die Sie auf Ihr Einkommen zahlen, geht an den Staat. Die Staatssteuer ist überall gleich, egal in welchem Teil Dänemarks Sie leben, jedoch ist sie einkommensabhängig. Sie ist progressiv gestaltet und wird in zwei Kategorien unterteilt:
- Mindeststeuersatz
- Spitzensteuersatz
Kommunalsteuer:
Alle Bürger müssen an ihre Kommune Steuern zahlen. Diese Steuer wird prozentual vom Einkommen berechnet. Jede Kommune legt fest, welchen prozentualen Steuersatz ihre Bürger zahlen müssen. Insofern hängt Ihre Gesamtsteuerbelastung davon ab, in Welcher Kommune Sie leben.
Gesundheitsbeitrag:
Der Gesundheitsbeitrag gehört zur staatlichen Einkommensteuer und ist von jedem, der ein zu versteuerndes Einkommen oberhalb des persönlichen Freibetrags bezieht, zu entrichten. Er wird von Ihrem Bruttoverdienst abgezogen.
Kirchensteuer:
Circa 80 % der dänischen Bevölkerung gehören der evangelisch-lutherischen Staatskirche (Folkekirken) an, deren Mitglieder Kirchensteuer zahlen. Diese Steuer deckt die laufenden Kosten und die Instandhaltungskosten für die Kirchen in der Kommune. Die Höhe der Kirchensteuer ist in jeder Kommune unterschiedlich. Sie wird zusammen mit den anderen direkten Steuern eingezogen. Wenn Sie Mitglied einer anderen Kirche oder religiösen Vereinigung sind und dafür einen Beitrag zahlen, ist dieser Beitrag eventuell von der Steuer absetzbar.
Arbeitsmarktbeitrag:
Alle arbeitenden Bürger müssen den Arbeitsmarktbeitrag zahlen. Ihr Arbeitgeber zieht diesen von Ihrem Gehalt/Lohn ab. Der Arbeitsmarktbeitrag wird für die Ausgaben des Staats für den Arbeitsmarkt verwendet, z. B. zur Deckung von Arbeitslosengeld, Weiterbildung und Erziehungsurlaub. Dabei ist zu beachten, dass der Arbeitsmarktbeitrag tatsächlich eine Steuer ist, die bei Arbeitnehmern vom Bruttogehalt oder bei Selbstständigen von deren Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit abgezogen wird.
ATP-Beiträge:
Jeder, der in Dänemark arbeitet, muss Beiträge zur Zusatzrentenkasse des Arbeitsmarkts (ATP) zahlen. Diese Beiträge werden von Ihrem Gehalt vor Berechnung der Einkommensteuer abgezogen. Grundsätzlich gilt, dass Sie ein Drittel des Betrages selbst tragen müssen und der Arbeitgeber die restlichen zwei Drittel übernimmt.
Informationen dazu, was mit Ihren ATP-Beiträgen geschieht, wenn Sie aus Dänemark wegziehen, finden Sie unter www.lifeindenmark.dk (in Englisch).
Immobilienwertsteuer, basierend auf der offiziell festgelegten Schätzung von Immobilien:
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung besitzen, müssen Sie Immobilienwertsteuer, basierend auf der offiziell festgelegten Schätzung von Immobilien, zahlen. Der Immobilienwert wird jährlich vom Dänischen Grundstücks- und Immobilienbewertungsamt (Vurderingsstyrelsen)festgelegt. In Dänemark lebende Personen müssen diese Steuer auf ihr im Ausland befindliches Immobilieneigentum zahlen, im Ausland lebende Personen müssen diese Steuer auch auf in Dänemark befindliches Immobilieneigentum zahlen.
Grundsteuer:
Wenn Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück besitzen, müssen Sie an die Kommune auch Grundsteuer zahlen; diese basiert auf dem tatsächlichen Vermögenswert. Die Grundsteuer wird direkt von jeder einzelnen Kommune festgelegt und eingezogen und ist daher von Kommune zu Kommune unterschiedlich.