Wenn Sie Einkommen aus Dänemark haben, ohne hier zu leben, sind Sie unter Umständen in Dänemark nur beschränkt steuerpflichtig. Das bedeutet, dass Sie zwar Ihr dänisches Einkommen versteuern müssen, aber dennoch in einem anderen Land unbeschränkt steuerpflichtig bleiben. Einkommen in Dänemark können z. B. Gehälter oder Honorare für hier erbrachte Arbeit, Gehaltsnebenleistungen oder Rentenzahlungen sein.
Der niedrigste Gesamtsteuersatz für Steuerzahler, die der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, liegt bei 36 % (2014).
Wenn Sie Immobilien in Dänemark besitzen, ohne dass Sie Ihren ständigen Wohnsitz hierher verlegt haben, sind Sie ebenfalls beschränkt steuerpflichtig und müssen Immobilienwertsteuer zahlen.
Persönlicher Freibetrag
Personen, die beschränkt steuerpflichtig sind und Gehalt/Lohn für eine in Dänemark erbrachte Arbeit beziehen, haben Anspruch auf einen persönlichen Freibetrag, wenn der Einkommenszeitraum ein ganzes Einkommensjahr umfasst. Wenn Sie weniger als ein Jahr in Dänemark beschäftigt sind, können Sie optional Ihr Einkommen in ein Gesamtjahreseinkommen umrechnen und mit Ihrem persönlichen Freibetrag verknüpfen lassen. Wenn Sie diese Option nicht wählen, müssen Sie entsprechend den derzeit geltenden Bestimmungen Steuern zahlen, z. B. basierend auf dem tatsächlich während Ihres Aufenthalts in Dänemark erzielten Einkommens; Ihr persönlicher Freibetrag kommt dann nicht zur Anwendung.
Wenn Sie sich Ihr Einkommen in ein Gesamtjahreseinkommen umrechnen lassen wollen, das dann mit Ihrem persönlichen Freibetrag verknüpft wird, machen Sie bitte in Rubrik 69 Ihrer Steuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Steuerzahler ein Häkchen. Sie können dies auch im Selbsteingabeverfahren (TastSelv) unter Ret årsopgørelsen/selvangivelsen (Steuerbescheid/Steuererklärung berichtigen) machen.
Grenzgänger usw.
Wenn Sie in einem anderen Land leben, aber in Dänemark arbeiten und regelmäßig hin- und her fahren, gelten Sie als Grenzgänger. Wenn Sie als Grenzgänger Ihr Hauptgehalt/Ihren Hauptlohn (mindestens 75 %) in Dänemark verdienen, haben Sie im gleichen Maße Anspruch auf Freibeträge für Ausgaben, die im Zusammenhang mit persönlichen und familiären Umständen entstehen (z. B. Zinsaufwendungen, Unterhaltszahlungen und Beiträge zur Arbeitslosenkasse), wie Personen, die aufgrund Ihres ständigen Wohnsitzes in Dänemark unbeschränkt steuerpflichtig sind.
In diesem Fall müssen Sie zusätzliche Angaben im Abschnitt Grænsegængerdata (Grenzgängerangaben) Ihres Steuerbescheids/Ihrer Steuererklärung machen. Loggen Sie sich dazu in das Selbsteingabeverfahren (TastSelv) des Steueramts ein und gehen Sie auf Ret årsopgørelse/selvangivelse (Steuerbescheid/Steuererklärung berichtigen). Bei Schwierigkeiten bei der Benutzung des Selbsteingabeverfahrens können Sie alternativ auch den Vordruck für die Steuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Steuerzahler verwenden (Formular Nr. 04.009 in englischer Sprache) und, falls nötig (z. B. wenn Sie keinen Steuerbescheid erhalten haben), die Ergänzung zur Steuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Steuerzahler (Formular Nr. 04.031 in englischer Sprache).
Steuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Steuerzahler (Formular Nr. 04.009, englisch)
Ergänzung zur Steuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Steuerzahler (Formular Nr. 04.031, englisch)
Doppelte Haushaltsführung
Wenn Sie vorübergehend Ihren Wohnsitz in Dänemark haben und hier arbeiten und zu Hause gleichzeitig Wohnraum für Ihre Familie unterhalten, können Sie einen Freibetrag für doppelte Haushaltsführung geltend machen, vorausgesetzt, Sie sind in Dänemark unbeschränkt steuerpflichtig.
Der Freibetrag wird Ihnen für die ersten 12 Monate nach Ihrem Umzug nach Dänemark gewährt.
Weitere Informationen finden Sie unter Reisekostenerstattung und Entfernungspauschale.
Wenn Sie mindestens ein Jahr verheiratet sind oder mit einem Lebensgefährten zusammenleben, haben Sie Anspruch auf diesen Freibetrag. Wenn Sie kürzer als ein Jahr verheiratet sind oder mit einem Lebensgefährten zusammenleben, kann der Freibetrag anhand einer speziellen Berechnung gewährt werden. Ihr Ehepartner/Lebensgefährte muss nicht unbedingt in Dänemark steuerpflichtig sein, damit Ihnen der Freibetrag gewährt werden kann.