Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat nach Dänemark einreisen, müssen Sie Zoll und Abgaben für Waren zahlen, die folgenden Wert übersteigen:

  • 3.250 DKK, falls Sie mit dem Flugzeug oder Schiff nach Dänemark einreisen
  • 2.250 DKK, falls Sie mit anderen Transportmitteln nach Dänemark einreisen

Falls Sie Waren in einem Nicht-EU-Staat gekauft haben und auf der Heimreise mit dem Flugzeug in einem EU-Staat zwischenlanden, gelten die Bestimmungen für Warenkäufe außerhalb der EU.

Die Bestimmungen gelten nur für Waren, die Sie mit sich führen, und nicht für Waren, die Sie z. B. mit der Post senden.

Personen ab 17 Jahren dürfen Alkohol und Tabak nach Dänemark einführen.

So viel Tabak dürfen Sie nach Dänemark einführen
Erzeugnis Menge
Zigaretten ODER 200 Stk.
Zigarillos (max. 3 g/Stk) ODER 100 Stk.
Zigarren ODER 50 Stk.
Rauchtabak 250 g
So viel Alkohol dürfen Sie nach Dänemark einführen
Erzeugnis Menge
Spirituosen (über 22 Prozent Alkohol sowie alkoholhaltige Mischgetränke) ODER 1 Liter
Zwischenerzeugnisse (22 Prozent Alkohol oder weniger, z. B. Portwein und Sherry,
sowie Schaumwein wie z. B. Champagner) UND
2 Liter
Tafelwein (z. B. Rot-, Weiß- und Roséwein und Cider auf Weinbasis) UND 4 Liter
Bier (und Cider auf Bierbasis) 16 Liter

Motorkraftstoff

Sie dürfen 10 Liter Motorkraftstoff in Reservekanistern einführen, über den Inhalt des normalen Kraftstofftanks Ihres Fahrzeugs hinaus.

Falls der Wert einer Ihrer Waren 3.250 DKK (bzw. 2.250 DKK) übersteigt, müssen Sie Zoll und Abgaben des Gesamtwerts der Ware zahlen. Dasselbe gilt für Waren, die aus mehreren Einzelteilen bestehen, die zusammen eine Einheit bilden und normalerweise zusammen verkauft werden, wie z. B. Spiegelreflexkamera und Linse.

Sie können nicht den Zoll und die Abgaben vermeiden, indem Sie die Einzelteile der Ware nacheinander getrennt einführen oder mehrere Personen die verschiedenen Teile nach Dänemark importieren lassen.

Wenn Sie in Dänemark ankommen, z. B. mit dem Flugzeug, müssen Sie durch eine rote oder grüne Schleuse gehen.

Die grüne Schleuse benutzen Sie, wenn Sie keine zoll- und abgabenpflichtigen Waren mit sich führen.

Führen Sie jedoch Waren mit sich, für die Zoll und Abgaben zu zahlen sind, müssen Sie durch die rote Schleuse gehen und sich an die Mitarbeiter vom Zoll wenden. Das gilt auch, falls Sie sich unsicher sind, ob Sie für Ihre mitgeführten Waren Zoll und Abgaben zahlen müssen. Gibt es keine rote Schleuse, müssen Sie sich stattdessen an die Zollabfertigung wenden.

Falls Sie gegen die Bestimmungen verstoßen und mehr als die angegebenen Mengen einführen, ohne Zoll und Abgaben zu zahlen, erhalten Sie eine Geldbuße. Die Geldbuße ist in der Regel doppelt so hoch wie der Betrag, den Sie an Zoll und Abgaben hätten zahlen müssen. Neben der Geldbuße sind auch Zoll und Abgaben zu zahlen.

Wir können Ihnen keine Auskunft darüber geben, was und wie viel Sie in andere Länder einführen dürfen. Dazu müssen Sie die Zollbehörden des betreffenden Landes kontaktieren.

 Diese Staaten gehören zur EU

Diese Gebiete werden nicht als EU-Gebiete angesehen:

  • die Färöer-Inseln
  • Grönland
  • die Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote, Fuerteventura u.a.m.)
  • die Ålandinseln
  • die britischen Kanalinseln (Alderney, Guernsey, Sark und Jersey)
  • die Überseedepartements Frankreichs (Guadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana, Réunion und Mayotte) 
  • Zypern (der nördliche Teil der Insel