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B-Einkommen (Honorare)

Steuern für Freiberufler und Selbständige

B-Einkommen ist Einkommen, bei dem die Steuer und der Arbeitsmarktbeitrag (AM-bidrag) nicht vom Arbeitgeber einbehalten werden. Dies ist bei freiberuflichen Tätigkeiten der Fall, oder wenn Sie beispielsweise ein Konzert gegeben oder einen Vortrag gehalten haben und dafür ein Honorar erhalten.

Bitte beachten: Für das Zahlen von B-Steuern und Arbeitsmarktbeitrag auf Ihr B-Einkommen sind Sie selbst verantwortlich.

Wenn Sie ausschließlich B-Einkommen beziehen (d.h. wenn Sie kein A-Einkommen erhalten, das von einem Arbeitgeber ausgezahlt wird), können Sie B-Steuern folgendermaßen zahlen:

B-Steuern auf Einmalzahlungen: Mit Karte oder per Online-Banking zahlen

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .