Gemeinsame Darlehen mit Ihrem Ehepartner
Sie können sich den Freibetrag mit Ihrem Ehepartner teilen, indem Sie beide Ihren jeweiligen Anteil an Zinsaufwendungen in Ihrem jeweils eigenen Vorauszahlungsbescheid und Steuerbescheid eintragen.
Gemeinsame Darlehen, wenn Sie nicht verheiratet sind
Wenn Sie ein Darlehen mit jemandem zusammen haben, mit dem Sie nicht verheiratet sind - z.B. mit Ihrem Lebensgefährten, mit dem Sie eine Wohnung teilen - müssen Sie uns kontaktieren, um die Verteilung der Zinsen zu ändern. Dazu müssen Sie folgende Schritte befolgen:
- Loggen Sie sich in das Selbsteingabeverfahren des Steueramts TastSelv ein
- Wählen Sie Kontakt
- Wählen Sie Skriv (Schreiben)
- Wählen Sie Indkomst og fradrag (Einkommen und Freibeträge)
- Wählen Sie Årsopgørelse (Steuerbescheid)
- Wählen Sie Spørgsmål og ændringer til årsopgørelse (Fragen und Änderungen zum Steuerbescheid)
- Wählen Sie Fradrag (Freibeträge)
- Wählen Sie Rentefradrag (Zinsfreibeträge)
- Machen Sie die erforderlichen Angaben. Vergessen Sie bitte nicht, relevante Unterlagen beizufügen, z. B. den (von allen Parteien) unterschriebenen Vertrag, aus dem hervorgeht, wie sich das Darlehen auf die verschiedenen Personen verteilt (Haftung). Ohne diese Dokumentation können wir Ihren Antrag nicht behandeln.
- Drücken Sie auf Send (Senden)
Falls Sie sich trennen
Falls Sie die Verteilung der Zinsen ändern möchten, weil Sie sich von Ihrem Partner getrennt haben und sich nicht mehr den Zinsfreibetrag teilen möchten, gehen Sie bitte ebenfalls wie oben beschrieben vor.