Ermäßigung für Rentner
Rentner, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, erhalten automatisch eine Ermäßigung der Immobilienwertsteuer.
2020 beträgt die Ermäßigung 0,4 %, jedoch höchstens 6.000 DKK bei Ganzjahreshäusern und höchstens 2.000 DKK bei Ferienhäusern. Ab dem 01.01.2021 beträgt die Ermäßigung 0,37 %.
Die Ermäßigung wird um 5 % herabgesetzt, wenn die Einkommensgrundlage folgenden Betrag übersteigt: Jahr | für Unverheiratete | für Verheiratete |
2021 | 204.200 DKK | 314.000 DKK |
2020 | 199.600 DKK | 307.100 DKK |
2019 | 195.300 DKK | 300.300 DKK |
2018 | 191.100 DKK | 293.900 DKK |
Die Einkommensgrundlage setzt sich zusammen aus Ihrem gesamten (und dem Ihres eventuellen Ehepartners):
- persönlichen Einkommen
- positiven Kapitalerträgen
- positiven Aktienerträgen. Dividenden bis 5.000 DKK bei Alleinstehenden und bis 10.000 DKK bei Eheleuten sind hiervon ausgenommen.
Steigt Ihr Einkommen, reduziert sich Ihre Rentnerermäßigung oder sie entfällt ganz.
Die Berechnung Ihrer Ermäßigung geht aus Ihrem Steuerbescheid hervor.
Steuerbescheid einsehen
Witwen und Witwer
Sind Sie Witwe oder Witwer und war Ihr Ehepartner Renter bzw. Rentnerin, haben Sie auch Anrecht auf die Rentnerermäßigung, vorausgesetzt, Sie bleiben in der Immobilie wohnen und waren zum Todeszeitpunkt nicht getrenntlebend.
Falls Sie wieder heiraten, entfällt die Rentnerermäßigung.
Ermäßigung bei Vermietung
Es gibt verschiedene Regeln je nachdem, ob Sie Ihre Immobilie das ganze Jahr über vermieten oder nur "teilweise". Von einer teilweisen Vermietung ist die Rede, wenn ein Teil der Immobilie (z. B. ein Zimmer) vermietet wird oder wenn die ganze Immobilie für einen Teil des Jahres vermietet wird.
Sie vermieten eine Immobilie, in der Sie nicht selbst wohnen (Dänisch)
Sie vermieten ein Zimmer oder eine Immobilie zeitweise (Dänisch)
Ermäßigung bei zeitweise unbewohnter Immobilie Beispiel | Erklärung |
Sie kaufen eine Immobilie, ziehen aber erst einige Zeit nach dem Übernahmedatum ein. | Sie erhalten Ermäßigung für den Zeitraum, in dem Sie nicht in der Immobilie gewohnt haben. Es kann jedoch vorkommen, dass Sie Immobilienwertsteuer ab dem Übernahmedatum zahlen müssen, wenn Sie lange Zeit nicht in Ihre Immobilie einziehen. Tragen Sie das Auszugsdatum in Ihren Vorauszahlungsbescheid ein Wenn Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid ändern, wird die Angabe automatisch im Steuerbescheid übernommen. |
Sie verkaufen eine Immobilie und ziehen vor dem Übernahmedatum des Käufers aus. | Sie erhalten Ermäßigung für den Zeitraum, in dem Sie nicht in der Immobilie gewohnt haben. Tragen Sie das Auszugsdatum in Ihren Vorauszahlungsbescheid ein Wenn Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid ändern, wird die Angabe automatisch im Steuerbescheid übernommen. |
Die Immobilie war eine Zeit lang unbewohnbar. | In besonderen Fällen erhalten Sie Ermäßigung, falls die Immobilie eine Zeit lang unbewohnbar gewesen ist und Sie unverschuldet daran sind (d.h. Sie sind nicht für den Zustand der Immobilie verantwortlich). Dies kann z. B. aufgrund von Reparaturen nach Wassereintritt oder Vandalismus, wobei Fenster beschädigt wurden, oder durch Strom-, Gas- oder Wasserausfall der Fall sein. Sie erhalten keine Ermäßigung für Um-, Anbauten oder Renovierungsarbeiten, es sei denn, solche Arbeiten sollen o.g. Schäden ausbessern. Sie erhalten nur Ermäßigung, wenn die ganze Immobilie von dem Schaden berührt ist. Tragen Sie in Ihren Vorauszahlungsbescheid ein, wie lange die Immobilie unbewohnbar war Tragen Sie in Ihren Steuerbescheid ein, wie lange die Immobilie unbewohnbar war |
Ermäßigung wegen Steuer im Ausland
Falls Sie Steuern auf eine Immobilie im Ausland bezahlt haben, können Sie eine Ermäßigung der dänischen Immobilienwertsteuer auf die Immobilie bekommen. Um die Ermäßigung zu bekommen, muss die ausländische Steuer aus dem Immobilienwert berechnet werden. Das Dänische Steueramt kann einen Beleg für die bezahlte Steuer und die Bemessungsgrundlage fordern.
Die Ermäßigung kann nicht größer sein als die berechnete dänische Immobilienwertsteuer.
Tragen Sie die bezahlte ausländische Immobiliensteuer in Ihren Steuerbescheid ein