Seit dem 1. Juli 2018 ist das Dänische Grundstücks- und Immobilienbewertungsamt (Vurderingssytrelsen) für Immobilienbewertungen zuständig. Da öffentliche Immobilienbewertungen vorübergehend eingestellt sind, können Sie Ihre momentan gültige Immobilienbewertung in Ihrem Steuerbescheid einsehen. Sie können auch eine Einsicht im System des Grundstücks- und Immobilienbewertungsamtes vornehmen. 

Falls keine größeren Änderungen an Ihrer Immobilie vorgenommen worden sind, wird aufgrund der vorläufigen Einstellung erst wieder frühestens im Jahr 2021 eine neue öffentliche Wertermittlung Ihrer Immobilie stattfinden. Bis zu diesem Zeitpunkt dient Ihre Immobilienbewertung von 2011 als Besteuerungsgrundlage, es sei denn, Sie haben seitdem eine Neubewertung erhalten.

Öffentliche Bewertung Ihrer Immobilie im Steuerbescheid einsehen

Öffentliche Bewertung von Immobilien in Dänemark aufrufen (Dänisch)

Die Frist für das Einlegen eines Einspruchs gegen die Bewertung vom 1. Oktober 2011 ist abgelaufen.

Ihre Möglichkeit, diese und frühere Bewertungen zu ändern, fällt jetzt unter die Bestimmungen der Wiederaufnahme.

Nach Erhalt des Steuerbescheids für 2020 können Sie gegen die Bewertungen von 2013, 2015 und 2017 Einspruch erheben.

Einspruch gegen eine Neubewertung bei Neubauten, Umbauten etc.

Falls der Wert Ihrer Immobilie 2015 neu ermittelt worden ist, können Sie Einspruch einlegen:

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer, die auf den Wert Ihres Grundstücks erhoben wird. Der Grundstückswert ist der Wert des Grundstücks in unbebautem Zustand. Die jeweilige Kommune setzt den Steuersatz fest und erhebt die Steuer zweimal jährlich mittels Überweisung des Betrags durch den Steuerzahler.

Bei Fragen zur Grundsteuer wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro Ihrer Kommune (Borgerservice).

Steuersätze für Grundsteuer und andere kommunale Steuern (externer Link - skm.dk)

Immobilienwertsteuer

Die Immobilienwertsteuer ist eine Steuer, die auf den Wert Ihrer Immobilie erhoben wird und die Sie als Immobilieneigentümer an den Staat zahlen. Der Immobilienwert ist der Wert der Immobilie mit Grundstück und Gebäuden.

Jeder, der Eigentümer einer Immobilie ist, muss die Immobilienwertsteuer zahlen, es sei denn, die Immobilie wird gewerblich vermietet.

Immobilienwertsteuer in Ihrem Steuerbescheid einsehen

Ihre Immobilienwertsteuer kann sich ändern, wenn Änderungen an Ihrer Immobilie vorgenommen wurden.

Ermäßigung für Rentner

Rentner, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, erhalten automatisch eine Ermäßigung der Immobilienwertsteuer.

2020 beträgt die Ermäßigung 0,4 %, jedoch höchstens 6.000 DKK bei Ganzjahreshäusern und höchstens 2.000 DKK bei Ferienhäusern. Ab dem 01.01.2021 beträgt die Ermäßigung 0,37 %. 

Die Ermäßigung wird um 5 % herabgesetzt, wenn die Einkommensgrundlage folgenden Betrag übersteigt:
Jahr für Unverheiratete für Verheiratete
2021 204.200 DKK 314.000 DKK
2020 199.600 DKK 307.100 DKK
2019 195.300 DKK 300.300 DKK
2018 191.100 DKK 293.900 DKK

Die Einkommensgrundlage setzt sich zusammen aus Ihrem gesamten (und dem Ihres eventuellen Ehepartners):

  • persönlichen Einkommen
  • positiven Kapitalerträgen
  • positiven Aktienerträgen. Dividenden bis 5.000 DKK bei Alleinstehenden und bis 10.000 DKK bei Eheleuten sind hiervon ausgenommen.

Steigt Ihr Einkommen, reduziert sich Ihre Rentnerermäßigung oder sie entfällt ganz.

Die Berechnung Ihrer Ermäßigung geht aus Ihrem Steuerbescheid hervor.

Steuerbescheid einsehen

Witwen und Witwer

Sind Sie Witwe oder Witwer und war Ihr Ehepartner Renter bzw. Rentnerin, haben Sie auch Anrecht auf die Rentnerermäßigung, vorausgesetzt, Sie bleiben in der Immobilie wohnen und waren zum Todeszeitpunkt nicht getrenntlebend.

Falls Sie wieder heiraten, entfällt die Rentnerermäßigung.

Ermäßigung bei Vermietung

Es gibt verschiedene Regeln je nachdem, ob Sie Ihre Immobilie das ganze Jahr über vermieten oder nur "teilweise". Von einer teilweisen Vermietung ist die Rede, wenn ein Teil der Immobilie (z. B. ein Zimmer) vermietet wird oder wenn die ganze Immobilie für einen Teil des Jahres vermietet wird.

Sie vermieten eine Immobilie, in der Sie nicht selbst wohnen (Dänisch)

Sie vermieten ein Zimmer oder eine Immobilie zeitweise (Dänisch)

Ermäßigung bei zeitweise unbewohnter Immobilie
Beispiel Erklärung
Sie kaufen eine Immobilie,
ziehen aber erst einige Zeit
nach dem Übernahmedatum
ein.

Sie erhalten Ermäßigung für den Zeitraum, in dem Sie nicht in der Immobilie gewohnt haben.
 
Es kann jedoch vorkommen, dass Sie Immobilienwertsteuer ab dem Übernahmedatum zahlen müssen, wenn Sie lange Zeit nicht in Ihre Immobilie einziehen.

Tragen Sie das Auszugsdatum in Ihren Vorauszahlungsbescheid ein

Wenn Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid ändern, wird die Angabe automatisch im Steuerbescheid übernommen.
Sie verkaufen eine Immobilie
und ziehen vor dem
Übernahmedatum des
Käufers aus.

Sie erhalten Ermäßigung für den Zeitraum, in dem Sie nicht in der Immobilie gewohnt haben.
Tragen Sie das Auszugsdatum in Ihren Vorauszahlungsbescheid ein

Wenn Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid ändern, wird die Angabe automatisch im Steuerbescheid übernommen.
Die Immobilie war eine Zeit lang unbewohnbar.

In besonderen Fällen erhalten Sie Ermäßigung, falls die Immobilie eine Zeit lang unbewohnbar gewesen ist und Sie unverschuldet daran sind (d.h. Sie sind nicht für den Zustand der Immobilie verantwortlich).

Dies kann z. B. aufgrund von Reparaturen nach Wassereintritt oder Vandalismus, wobei Fenster beschädigt wurden, oder durch Strom-, Gas- oder Wasserausfall der Fall sein. Sie erhalten keine Ermäßigung für Um-, Anbauten oder Renovierungsarbeiten, es sei denn, solche Arbeiten sollen o.g. Schäden ausbessern.

Sie erhalten nur Ermäßigung, wenn die ganze Immobilie von dem Schaden berührt ist.

Tragen Sie in Ihren Vorauszahlungsbescheid ein, wie lange die Immobilie unbewohnbar war

Tragen Sie in Ihren Steuerbescheid ein, wie lange die Immobilie unbewohnbar war

Ermäßigung wegen Steuer im Ausland

Falls Sie Steuern auf eine Immobilie im Ausland bezahlt haben, können Sie eine Ermäßigung der dänischen Immobilienwertsteuer auf die Immobilie bekommen. Um die Ermäßigung zu bekommen, muss die ausländische Steuer aus dem Immobilienwert berechnet werden. Das Dänische Steueramt kann einen Beleg für die bezahlte Steuer und die Bemessungsgrundlage fordern.

Die Ermäßigung kann nicht größer sein als die berechnete dänische Immobilienwertsteuer.

Tragen Sie die bezahlte ausländische Immobiliensteuer in Ihren Steuerbescheid ein

Die Bewertung Ihrer Immobilie wird u. A. aufgrund der Informationen aus dem BBR vorgenommen.

Sie haben die Verantwortung dafür, dass die Informationen im BBR korrekt sind.

Sollten Sie feststellen, dass das registrierte Buttoareal Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses falsch ist, müssen Sie Ihre Kommune kontaktieren.

Mehr darüber können Sie auf der Homepage des dänischen Gebäude- und Wohnungsregisters BBR (externer Link in dänischer Sprache - bbr.dk) erfahren.