Das Dänische Steueramt erhebt die Immobilienwertsteuer über Ihre Steuervorauszahlung. Die Höhe der Immobilienwertsteuer wird auf der Grundlage des Werts der Immobilie berechnet.
Die Kommune, in der Ihre Zweitwohnung liegt, erhebt eine Grundsteuer auf den Wert Ihres Grundstücks. Da die Kommune den Grundsteuersatz bestimmt, kann dieser von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Falls Sie Fragen zur Grundsteuer haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerservicecenter der Kommune, in der Ihre Zweitwohnung liegt.
Kommunale Grundsteuer und Immobilienwertsteuer
Vorauszahlungsbescheid