Die Vermittlungsagentur muss sich zunächst bei den dänischen Behörden registrieren lassen, um eine Nummer im dänischen Unternehmensregister (CVR-nr./SE-nr.) und ein Passwort für das Selbsteingabeverfahren zu erhalten. Die Registernummer und das Passwort werden für das Einloggen in das Selbsteingabeverfahren für Unternehmen TastSelv Erhverv benötigt.
Für die Registrierung im Unternehmensregister muss die Vermittlungsagentur die unten genannten Formulare ausfüllen und an die dänischen Registerbehörden senden, die aus den Formularen hervorgehen:
Registrierung eines nicht-dänischen Unternehmens (virk.dk - englischer Link)
Für Steuermeldungen anmelden (virk.dk - englischer Link)
Innerhalb von wenigen Wochen empfängt die Vermittlungsagentur ihre Unternehmensregisternummer und ein vorübergehendes Passwort für das Selbsteingabeverfahren. Beim ersten Einloggen wird man aufgefordert, das Passwort zu ändern. Das neue Passwort ist dann für zukünftige Anmeldungen zu verwenden.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Kleinbuchstaben (abc), einen Großbuchstaben (ABC), eine Ziffer (1, 2, 3) und ein Sonderzeichen (.,+) enthalten.
Beispiel für ein gültiges Passwort: DK.holi1
Der Eigentümer des Ferienhauses muss der Agentur die dänische Immobiliennummer des Hauses mitteilen. Diese Nummer besteht aus einem 3-stelligen Kommunalcode gefolgt von einer Seriennummer von bis zu 6 Stellen. Die Immobiliennummer kann also bis zu 9 Stellen enthalten.
Der Kommunalcode wird von der Kommune, in der das Ferienhaus liegt, bestimmt. Die Vermittlungsagentur kann Immobiliennummern für Ferienhäuser in Dänemark auf der Homepage des öffentlichen Informationsservers www.ois.dk finden bzw. überprüfen.
Der Kommunalcode für Ferienhäuser außerhalb Dänemarks ist immer 999.
Der Eigentümer des Ferienhauses findet die dänische Immobiliennummer in seinem Steuerbescheid.
Die Agentur muss dringend sicherstellen, dass die Immobiliennummer korrekt ist, indem sie beispielsweise den Eigentümer bittet, ihr die Nummer schriftlich zu übermitteln oder einen entsprechenden Beleg zuzusenden.