Hauseigentümer haben die Möglichkeit, einen Standardsteuerfreibetrag für Ausgaben, die in Verbindung mit der Vermietung ihres Ferienhauses entstehen, geltend zu machen. Der Freibetrag ist höher, wenn das Ferienhaus über eine Vermittlungsagentur vermietet wird und die Agentur die Mieteinnahmen des Eigentümers einschl. Strom-, Wasser- und Heizkosten usw. direkt dem Dänischen Steueramt (Skattestyrelsen) meldet. 

  • Die Vermittlungsagentur muss sich bei den dänischen Behörden registrieren lassen, um eine Nummer im Unternehmensregister zu erhalten
  • Die Registrierung ist nicht Pflicht, aber eine Nicht-Registrierung bedeutet einen niedrigeren Freibetrag für den Hauseigentümer

Eigentümer von Ferienhäusern haben folglich ein Interesse daran, dass Vermittlungsagenturen dem Steueramt ihre Mieteinnahmen melden, ungeachtet dessen, ob das Ferienhaus in oder außerhalb Dänemarks liegt.

Alle Meldungen sind online über das Selbsteingabeverfahren für Unternehmen TastSelv Erhverv zu tätigen. Bitte beachten Sie, dass die Seite für die Meldungen größtenteils in Dänisch abgefasst ist.

Die Agentur darf die Mieteinnahmen nur über die Homepage melden, wenn der dänische Eigentümer des Ferienhauses damit einverstanden ist.

Die Vermittlungsagentur muss sich zunächst bei den dänischen Behörden registrieren lassen, um eine Nummer im dänischen Unternehmensregister (CVR-nr./SE-nr.) und ein Passwort für das Selbsteingabeverfahren zu erhalten. Die Registernummer und das Passwort werden für das Einloggen in das Selbsteingabeverfahren für Unternehmen TastSelv Erhverv benötigt.

Für die Registrierung im Unternehmensregister muss die Vermittlungsagentur die unten genannten Formulare ausfüllen und an die dänischen Registerbehörden senden, die aus den Formularen hervorgehen:

Registrierung eines nicht-dänischen Unternehmens (virk.dk - englischer Link)

Für Steuermeldungen anmelden (virk.dk - englischer Link)

Innerhalb von wenigen Wochen empfängt die Vermittlungsagentur ihre Unternehmensregisternummer und ein vorübergehendes Passwort für das Selbsteingabeverfahren. Beim ersten Einloggen wird man aufgefordert, das Passwort zu ändern. Das neue Passwort ist dann für zukünftige Anmeldungen zu verwenden.

Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Kleinbuchstaben (abc), einen Großbuchstaben (ABC), eine Ziffer (1, 2, 3) und ein Sonderzeichen (.,+) enthalten.

Beispiel für ein gültiges Passwort: DK.holi1

Der Eigentümer des Ferienhauses muss der Agentur die dänische Immobiliennummer des Hauses mitteilen. Diese Nummer besteht aus einem 3-stelligen Kommunalcode gefolgt von einer Seriennummer von bis zu 6 Stellen. Die Immobiliennummer kann also bis zu 9 Stellen enthalten.

Der Kommunalcode wird von der Kommune, in der das Ferienhaus liegt, bestimmt. Die Vermittlungsagentur kann Immobiliennummern für Ferienhäuser in Dänemark auf der Homepage des öffentlichen Informationsservers www.ois.dk finden bzw. überprüfen.

Der Kommunalcode für Ferienhäuser außerhalb Dänemarks ist immer 999.

Der Eigentümer des Ferienhauses findet die dänische Immobiliennummer in seinem Steuerbescheid.

Die Agentur muss dringend sicherstellen, dass die Immobiliennummer korrekt ist, indem sie beispielsweise den Eigentümer bittet, ihr die Nummer schriftlich zu übermitteln oder einen entsprechenden Beleg zuzusenden.

  • Gehen Sie auf http://www.skat.dk/. Klicken Sie auf Log på (Einloggen) rechts oben. Klicken Sie auf Log på med TastSelv-kode (Mit Passwort einloggen) unter Erhverv (Unternehmen)
  • Es erscheint eine Seite, auf der Sie sich mit der dänischen Unternehmensregisternummer (CVR-Nr. bzw. SE-Nr.) und dem Passwort für das Selbsteingabeverfahren einloggen
  • In der Menuleiste links wählen Sie Indtægt af udlejning af fritidsbolig (Einnahmen aus der Vermietung eines Ferienhauses) aus

  • Wählen Sie Indberet (Melden). Eine neue Seite erscheint
  • Wählen Sie das Kalenderjahr aus, für welches Sie Angaben machen möchten, und geben Sie die Immobiliennummer des Ferienhauses sowie die gesamten Mieteinnahmen des Eigentümers in dem betreffenden Kalenderjahr ein
  • Der Betrag der Mieteinnahmen ist als ganze Zahl in dänischen Kronen (DKK) einzugeben
  • Überprüfen Sie, ob Ihre Eingaben korrekt sind, und klicken Sie zum Bestätigen auf Godkend
  • Zur Bestätigung, dass das Steueramt Ihre Angaben erhalten hat, öffnet sich eine Seite mit einer Quittung
  • Klicken Sie auf Forsiden (Home), um zu einer neuen Meldeseite zu gelangen

Es ist wichtig, dass die Vermittlungsagentur die Angaben überprüft und gegebenenfalls berichtigt.

Die Agentur muss die gesamten Mieteinnahmen des Eigentümers des Ferienhauses angeben, einschließlich empfangener Zahlungen für Strom, Heizung, Wasser u.a.m., sowie für Reinigungsarbeiten, die der Eigentümer selbst ausgeführt hat.

Die Agentur darf erst die Mieteinnahmen melden, wenn sämtliche Einnahmen im ganzen Jahr ermittelt werden können.

Mieteinnahmen sind spätestens 20 Tage nach Abschluss des Kalenderjahres zu melden. Anfang Januar ist deshalb ein guter Zeitpunkt für die Meldung der Einnahmen.

Die Agentur darf ein anderes Unternehmen mit der Meldung der Mieteinnahmen beauftragen.  

Die Agentur darf einem anderen Unternehmen Zugang zum Selbsteingabeverfahren erteilen, damit diese die Informationen eingeben kann.

Die Zulassung wird über das Selbsteingabeverfahren erteilt. Dazu muss die Vermittlungsagentur sich einloggen und die dänische Unternehmensregisternummer (CVR-Nr.- bzw. SE-Nr.) desjenigen Unternehmens, das die Mieteinnahmen melden wird, eingeben.

Es ist zu beachten, dass das betreffende Unternehmen im Selbsteingabeverfahren registriert sein muss, um für eine andere Firma die Meldung zu tätigen.

Um sicherzustellen, dass die Mieteinnahmen korrekt gemeldet wurden, kann das Dänische Steueramt die Vermittlungsagentur auffordern, Belege für die gemeldeten Mieteinnahmen vorzuzeigen.

Eine detaillierte Anleitung darüber, wie Mieteinnahmen im Selbsteingabeverfahren für Unternehmen zu melden sind, finden Sie hier:

Indberetning af indtægter fra udlejning af fritidsboliger (Meldung von Einnahmen aus der Vermietung von Ferienwohnungen)

Die Anleitung liefert Informationen in dänischer Sprache über Folgendes:

  • Wie man eine E-Mail-Adresse eingibt, so dass Informationen über die Meldung an eine bestimmte Kontaktperson oder Abteilung bei der Vermittlungsagentur gesendet werden können
  • Wie die Vermittlungsagentur eine andere Firma mit der Meldung der Mieteinnahmen beauftragen kann
  • Wie die Vermittlungsagentur die Meldung durch Hochladen einer Datei mit den erforderlichen Angaben tätigen kann
  • Wie die Vermittlungsagentur die von ihr gemeldeten Daten einsehen kann
  • Wie man eine fehlerhafte Meldung berichtigen kann

Kontakt

Bei Fragen zur Meldung von Mieteinnahmen oder zum Selbsteingabeverfahren steht das Dänische Steueramt unter der der E-Mail-Adresse eKapital@skat.dk zur Verfügung.