Der Steuerbescheid (årsopgørelse) ist eine Übersicht über Ihre Steuer des vergangenen Jahres. Dort ist angegeben, welche Einkünfte und Freibeträge Sie hatten und wie viel Steuern Sie gezahlt haben.

Ihr Steuerbescheid für 2022 liegt ab dem 13. März 2023 im TastSelv-System für Sie bereit. Hier können Sie sehen, ob Sie zu viel gezahlte Steuern erstattet bekommen oder zu wenig Steuern gezahlt haben. Bitte beachten Sie: Wenn Sie Anspruch auf die Entfernungspauschale haben, müssen Sie dies selbst auf dem Steuerbescheid angeben. 

Frist für eventuelle Berichtigungen des Steuerbescheids war der 1. Mai 2023.
Wenn Sie die Frist verpasst haben, können Sie über unser Selbsteingabesystem TastSelv auch nach dem 1. Mai Berichtigungen vornehmen. Hier können Sie auch Steuerbescheide für frühere Jahre berichtigen, z.B. wenn Sie einen Freibetrag vergessen haben. Mehr über die Berichtigung von früheren Steuerbescheiden erfahren 

Wenn Sie selbständige(r) Unternehmer/in sind, müssen Sie den Gewinn bzw. Verlust Ihres Unternehmens für das Geschäftsjahr 2022 spätestens am 1. Juli melden.
Wenn Sie Ihre Steuermeldung abgegeben haben und den Steuerbescheid bestätigt haben, erfahren Sie, ob Sie eine Steuernachzahlung leisten müssen oder ob Sie Geld zurückbekommen. Mehr über die Besteuerung von eigenen Unternehmen erfahren 

Wenn Sie Ihr zu erwartendes Einkommen, Ihre Freibeträge und Steuern für 2023 sehen möchten, finden Sie diese Informationen in Ihrem Steuerbudget/Vorauszahlungsbescheid (forskudsopgørelse).

Steuerbescheid (årsopgørelse) einsehen und berichtigen 

Eine Steuererklärung (oplysningsskema) für das Steuerjahr 2022 müssen Sie spätestens am Anfang Juli 2023 abgeben. Sie müssen Ihre Steuererklärung bestätigen, auch wenn Sie zu den Angaben in Ihrem Servicebrief nichts hinzuzufügen haben.

Eine Steuererklärung ist anzuwenden, wenn Sie

  • selbstständig sind
  • Einkommen aus dem Ausland beziehen oder eine Immobilie im Ausland besitzen
  • Mieteigentum besitzen
  • Künstler sind und Sie den Einkommensausgleich für Künstler nutzen können
  • Ihr Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht
  • Anteilseigner bei Partnerschaften für Investitionsvorhaben (persönlich haftend oder beschränkt haftend) sind, die nicht unter die Bestimmungen für Anteile fallen.

Mehr über die Steuererklärung

Vorauszahlungsbescheid und Steuerbescheid

Grafikken viser en mand der holder to papirer oppe, som repræsenterer hhv. Årsopgørelsen og Forskudsopgørelse

Vorauszahlungsbescheid

Enthält die von der Finanzbehörde vorgenommene Berechnung Ihrer Einkünfte und Steuerzahlung im kommenden Jahr.

  • Budget
  • Betrifft das kommende Jahr
  • Kann laufend korrigiert werden

Steuerbescheid

Bilanz der Finanzbehörde, in der Sie sehen, wie viel Sie im vergangenen Jahr tatsächlich verdient und an Steuern gezaht haben.

  • Bilanz
  • Betrifft das vergangene Jahr
  • Wird einmal jährlich erstellt

Ihren Vorauszahlungsbescheid können Sie jedes Jahr ab November im Selbsteingabeverfahren unter skat.dk/tastselv einsehen.

Ihren Steuerbescheid können Sie jedes Jahr im März im Selbsteingabeverfahren unter skat.dk/tastselv einsehen.

Überprüfen und korrigieren Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid, wenn Sie ihn erhalten, oder in beispielsweise folgenden Fällen:

  • Ihr Einkommen ändert sich
  • Sie arbeiten mehr von zu Hause aus
  • Sie lassen sich das vorzeitige Urlaubsgeld (indefrosne feriepenge) auszahlen
  • Sie nehmen ein Darlehen auf
  • Sie gründen ein Unternehmen

Überprüfen Sie Ihren Steuerbescheid um zu sehen, ob Sie Steuern erstattet bekommen oder nachzahlen müssen:

  • Überprüfen Sie, ob die Angaben richtig sind
  • Korrigieren Sie gegebenenfalls die Angaben