Eine Steuererklärung (oplysningsskema) für das Steuerjahr 2022 müssen Sie spätestens am Anfang Juli 2023 abgeben. Sie müssen Ihre Steuererklärung bestätigen, auch wenn Sie zu den Angaben in Ihrem Servicebrief nichts hinzuzufügen haben.
Eine Steuererklärung ist anzuwenden, wenn Sie
- selbstständig sind
- Einkommen aus dem Ausland beziehen oder eine Immobilie im Ausland besitzen
- Mieteigentum besitzen
- Künstler sind und Sie den Einkommensausgleich für Künstler nutzen können
- Ihr Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht
- Anteilseigner bei Partnerschaften für Investitionsvorhaben (persönlich haftend oder beschränkt haftend) sind, die nicht unter die Bestimmungen für Anteile fallen.
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