Der Vorauszahlungsbescheid (Ihr 'Steuerbudget' - forskudsopgørelse) gilt für das laufende Jahr. Der Steuerbescheid (årsopgørelse) ist Ihr endgültiger Bescheid über die Höhe Ihrer Steuern für das vergangene Jahr.

  • In Ihrem Vorauszahlungsbescheid (Steuerbudget) ist festgelegt, was Ihnen jeden Monat ausgezahlt wird.
  • Ihr Steuerbescheid wird am Ende des Jahres erstellt und wird im März freigegeben.
  • Im Steuerbescheid ist angegeben, ob Sie eine Steuernachzahlung leisten müssen oder ob Sie Anspruch auf eine Steuererstattung haben.
  • Ihre Eintragungen in Ihrem Vorauszahlungsbescheid werden nicht automatisch in Ihrem Steuerbescheid berücksichtigt.

Vorauszahlungsbescheid (Steuerbudget) ändern

In Ihrem Vorauszahlungsbescheid (forskudsopgørelse) ist festgelegt, was Ihnen jeden Monat ausgezahlt wird. Er enthält Angaben zu Ihrem Steuersatz und sämtlichen Freibeträgen.

Wenn Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid berichtigen, berichtigen Sie damit gleichzeitig Ihre Steuerkarte. Diese wird dann automatisch an Ihren Arbeitgeber oder andere Stellen, z. B. Ihre Rentenkasse, geschickt.

Im November erhalten Sie vom Dänischen Steueramt (Skattestyrelsen) Ihren Vorauszahlungsbescheid, der für das folgende Jahr gilt. Er enthält die Angaben, die dem Steueramt aus den vorangegangenen Jahren vorliegen. Sie sollten die darin enthaltenen Zahlen genau überprüfen.

Es ist ebenso ratsam, Ihren Vorauszahlungsbescheid zu berichtigen, wenn sich Ihre finanziellen Umstände ändern, damit sichergestellt ist, dass Sie jeden Monat den korrekten Steuerbetrag zahlen.

Das Dänische Steueramt (Skattestyrelsen) erstellt am Ende des Jahres Ihren Steuerbescheid (årsopgørelse). Dort ist angegeben, ob Sie zu viel oder zu wenig Steuern bezahlt haben.

Angaben von Ihrer Bank, Ihrem Arbeitgeber oder sonstigen Stellen werden im Steuerbescheid berücksichtigt.

Der Steuerbescheid basiert auf den Zahlen, die das Steueramt von Dritten wie z. B. Ihrer Bank oder Ihrem Arbeitgeber erhält. Dazu gehören Gehälter/Löhne, Renten/Pensionen, Arbeitslosen-, Kranken- und Elterngeld (dagpenge), Zinsen auf Bankdarlehen,Gewerkschafts- und Arbeitslosenversichungsbeiträge; diese werden automatisch an das Steueramt übermittelt und somit in Ihrem Steuerbescheid berücksichtigt.

Beispiele für die Verknüpfung von Vorauszahlungsbescheid und Steuerbescheid (auf Englisch)

Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass Angaben, die uns nicht automatisch vorliegen, sowohl in Ihrem Vorauszahlungsbescheid als auch in Ihrem Steuerbescheid enthalten sind. Es reicht nicht, die jeweiligen Angaben nur in Ihrem Vorauszahlungsbescheid einzutragen. Sie müssen diese Angaben noch einmal machen, wenn Ihr Steuerbescheid verfügbar ist und Ihnen die endgültigen, korrekten Zahlen vorliegen.

In Ihrem Steuerbescheid

In Ihrem Vorauszahlungsbescheid

Entfernungspauschale

Entfernungspauschale

Freibetrag für haushaltsnahen Dienstleistungen (servicefradrag/håndværkerfradrag)

Erhöhung oder Reduzierung von Gehalt/Lohn

Aktien und Wertpapiere

Zinsaufwendungen

Vermietung von Wohnimmobilien und Zimmern

Hausverkauf

Unterhalt

Hauskauf

Kindesunterhalt

Freibeträge, Abzüge und Steuern im Zusammenhang mit Scheidung

Steuerfreie Reisekostenpauschale

Staatliche Ausbildungsförderung (SU) und Steuern

Andere mit der Beschäftigung verbundene Ausgaben

Sie hören auf zu arbeiten, gehen in Ruhestand oder Vorruhestand

Honorare (B-Einkommen)

Sie gründen ein Unternehmen (auf Englisch)

Freibeträge für Kinderbetreuung

Andere Freibeträge