Sondervergütungen in Form von Sonderhonoraren sind steuerpflichtig. Wenn Sie z.B. statt einer Bonuszahlung von Ihrem Arbeitgeber eine Privatreise bezahlt bekommen, müssen Sie auf diese Reise Steuern zahlen.
Freizeitreisen und Meilen von Fluggesellschaften
Wenn Sie eine Dienstreise mit einer von Ihrem Arbeitgeber bezahlten Freizeitreise komibinieren, müssen Sie auf den Marktwert der Freizeitreise Steuern zahlen. Das Gleiche gilt, wenn Ihr Arbeitgeber für eine Reise zahlt, die nicht unmittelbar mit Ihrer Arbeit zusammenhängt. Loggen Sie sich beim Selbsteingabeverfahren TastSelv ein, und geben Sie den Betrag in Feld 20 Ihres Steuerbescheids an.
Wenn Sie bei der vom Arbeitgeber bezahlten Freizeitreise Meilen von Fluggesellschaften eingelöst haben, müssen Sie den Betrag angeben, den Sie andernfalls der Fluggesellschaft oder dem Reisebüro oder Hotel hätten zahlen müssen. Loggen Sie sich beim Selbsteingabeverfahren TastSelv ein und geben Sie den Betrag in Feld 20 Ihres Steuerbescheids an.