Kost und Logis, die von Ihrem Arbeitgeber gestellt wird, müssen Sie versteuern - ganz gleich, ob diese während einer Geschäftsreise oder im Zusammenhang mit einem vorübergehenden Einsatzort zur Verfügung gestellt wird.

Kaffee, Tee, Obst am Arbeitsplatz und Zuschuss zu Kantinenverpflegung sind steuerfrei.

  • Ist der Wert von Kost und Logis nicht in Feld 11 Ihres Steuerbescheids angegeben, müssen Sie diesen selbst in Feld 15 eintragen. 
  • Liegen Ihre Ausgaben für Kost und Logis im Normalbereich, dann können Sie die unten angeführten Sätze verwenden, um den Wert von freier Kost und Logis auszurechnen. 

Steuerbescheid Feld 11 einsehen

Steuerbescheid Feld 15 ändern

  2020 2019
Volle Kost und Logis pro Monat 3.412,50 DKK 3.381,25 DKK
Volle Verpflegung pro Tag 80 DKK 80 DKK
Zwei Mahlzeiten pro Tag 65 DKK 65 DKK
Eine Mahlzeit pro Tag 45 DKK 40 DKK