Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Pkw zur Verfügung gestellt bekommen, den Sie auch privat nutzen können, fällt dies unter die Kategorie Firmenwagen (fri bil til rådighed). Firmenwagen sind steuerpflichtig.

Die Bestimmungen dafür sind wie folgt:

  • Der zu versteuernde Betrag wird prozentual vom Wert des Wagens berechnet, plus Umweltabgabe.
  • Es spielt steuerlich keine Rolle, wie oft und wie viele Kilometer Sie mit dem Wagen fahren.
  • Ihr Arbeitgeber sorgt dafür, dass Sie laufend Steuern auf den Firmenwagen zahlen. Dies können Sie auf Ihrem Gehaltszettel sehen.
  • Addieren Sie den Wert des Firmenwagens mit Ihrem Lohn bzw. Gehalt und notieren Sie den Wert im Feld 201 des Vorauszahlungsbescheids (wenn es nicht bereits ausgefüllt ist), so dass er in der Berechnung Ihres Steuersatzes und Ihres Freibetrags berücksichtigt wird.  
  • Wenn Sie einen Firmenwagen besitzen, haben Sie keinen Anspruch auf die Entfernungspauschale.

Wert Ihres Firmenwagens im Vorauszahlungsbescheid angeben, Feld 201

Unabhängig vom Wert des Wagens wird die Steuer auf Grundlage eines Mindestwertes von 160.000 DKK berechnet.

Neuwagen und Wagen, die zum Kaufzeitpunkt höchstens drei Jahre alt sind

Für Neuwagen und Wagen, die zum Kaufzeitpunkt höchstens drei Jahre alt sind, wird der Wert des Neuwagenpreises zugrunde gelegt. Dies gilt ab dem Datum der ersten Zulassung und für die darauffolgenden 36 Monate. Nach 36 Monaten wird der Wert auf 75 % reduziert, aber nicht unter 160.000 DKK.

Das bedeutet: Wenn Ihr Firmenwagen erstmals im Dezember 2010 zugelassen wurde, wird die Bemessungsgrundlage ab Dezember 2013 auf 75 % des Neuwagenpreises reduziert. 

Gebrauchtwagen, die mehr als drei Jahre nach der ersten Zulassung gekauft wurden

Bei Gebrauchtwagen, die mehr als drei Jahre nach der ersten Zulassung gekauft wurden, wird der Kaufpreis als Referenzwert zugrunde gelegt; Mindestwert ist jedoch immer noch 160.000 DKK.  

Wenn der Wert des Wagens höchstens 300.000 DKK beträgt, müssen Sie Steuern auf 25 % des Wertes abführen, plus Umweltabgabe.

Wenn der Wert des Wagens 300.000 DKK übersteigt, müssen Sie 25 % der 300.000 DKK versteuern und 20 % des Restbetrags, plus Umweltabgabe.

Beispiel

Zum Zeitpunkt der Übernahme ist der Wagen vier Jahre alt. Der Marktwert beträgt 100.000 DKK. Der Mindestwert wird jedoch in jedem Fall auf 160.000 DKK festgelegt.

Wert des Wagens: 160.000 DKK (Mindestwert)

Umweltabgabe (5.000 DKK + 50 %): 7.500 DKK

Besteuerung von 25 % des Wertes: 0,25 x 160.000 DKK = 40.000 DKK

Plus Umweltabgabe (7.500 DKK): 40.000 DKK + 7.500 DKK = 47.500 DKK

Sie müssen also 47.500 DKK versteuern. Der genaue Betrag hängt von Ihrem Steuersatz ab. Der Betrag von 47.500 DKK fällt in Ihrem Steuerbescheid unter die Rubrik Einkommen.

Wenn Sie nur in einigen Monaten eines Kalenderjahres einen Firmenwagen zur Verfügung haben, müssen Sie nur einen Teilbetrag versteuern, der sich nach der Anzahl der Monate richtet, in denen Sie den Firmenwagen haben. Es wird auf ganze Monate aufgerundet. 

Erhalten Sie einen Firmenwagen im laufenden Jahr, müssen Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid ändern. Addieren Sie dazu den Wert des Firmenwagens zu dem Betrag in Feld 201. Den Wert des Firmenwagens berechnen Sie, indem Sie dem Beispiel oben folgen, das Ergebnis mit 12 dividieren und dann mit der Anzahl der Monate, in denen Ihnen der Wagen zur Verfügung steht, multiplizieren.

Wenn Sie Ihren Vorauszahlungsbescheid für dieses Jahr ändern, gibt es auch Rubriken für das nächste Jahr. Denken Sie daran, den Betrag in Feld 201 für beide Jahre zu ändern.

Wenn Sie Ihren Arbeitgeber dafür bezahlen, dass Sie den Wagen privat fahren können, muss der Betrag, den Sie Ihrem Arbeitgeber vom Nettogehalt zahlen, von dem steuerpflichtigen Wert abgezogen werden. 

Wenn Sie zum Beispiel selber für das Benzin an die Tankstelle oder an die Ölgesellschaft zahlen, können Sie dies nicht steuerlich geltend machen. 

Sie können den Wagen privat so viel verwenden, wie Sie möchten, wenn Sie Steuern darauf zahlen. Mitglieder Ihres Hausstandes dürfen den Wagen ebenfalls nutzen.

Sie haben jedoch keinen Anspruch auf die Entfernungspauschale, wenn Sie einen frei verfügbaren Firmenwagen haben.