Wenn der Wert des Wagens höchstens 300.000 DKK beträgt, müssen Sie Steuern auf 25 % des Wertes abführen, plus Umweltabgabe.
Wenn der Wert des Wagens 300.000 DKK übersteigt, müssen Sie 25 % der 300.000 DKK versteuern und 20 % des Restbetrags, plus Umweltabgabe.
Beispiel
Zum Zeitpunkt der Übernahme ist der Wagen vier Jahre alt. Der Marktwert beträgt 100.000 DKK. Der Mindestwert wird jedoch in jedem Fall auf 160.000 DKK festgelegt.
Wert des Wagens: 160.000 DKK (Mindestwert)
Umweltabgabe (5.000 DKK + 50 %): 7.500 DKK
Besteuerung von 25 % des Wertes: 0,25 x 160.000 DKK = 40.000 DKK
Plus Umweltabgabe (7.500 DKK): 40.000 DKK + 7.500 DKK = 47.500 DKK
Sie müssen also 47.500 DKK versteuern. Der genaue Betrag hängt von Ihrem Steuersatz ab. Der Betrag von 47.500 DKK fällt in Ihrem Steuerbescheid unter die Rubrik Einkommen.