2.800 DKK jährlich müssen Sie für 2019 versteuern (2.800 DKK für 2018), wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Telefon bezahlt und Sie es auch privat nutzen dürfen. Das Gleiche gilt, wenn Ihr Arbeitgeber für Ihre Internetverbindung bezahlt und Sie an Ihrem Arbeitsplatz keinen Zugang zum Netzwerk haben. 

  • Für freies Telefon oder freie Internetverbindung müssen Sie 2.800 DKK jährlich für 2019 versteuern (2.800 DKK für 2018). Für sowohl freies Telefon als auch freie Internetverbindung müssen Sie für 2019 insgesamt 2.800 DKK versteuern (2.800 DKK für 2018).
  • Ihr Arbeitgeber zieht A-Steuer (Einkommenssteuer) und Arbeitsmarktbeitrag direkt von den 2.800 DKK (2019) Ihres Lohns bzw. Gehalts ab. Sie müssen das Steueramt nicht selber informieren.

  • ein gewöhnliches Festnetztelefon
  • ein Mobiltelefon (Smartphone): Obwohl Sie Ihr Smartphone auch für das Internet verwenden können, wird es steuerrechtlich als Telefon eingeordnet. Dies gilt für iPhones, ähnliche Smartphones und PDAs.
  • das eigentliche Telefon und Ausgaben für Registrierung, Abonnement und Verbrauch
  • gewöhnliche Telefonservices wie Weckrufe, Anrufbeantworterfunktion, Nummernanzeige und andere Services, die im Abonnement enthalten sind. Dies ändert sich je nach technischer Entwicklung auf diesem Gebiet.

Wenn Sie freies Telefon zur Verfügung haben, können Sie keine Ausgaben für eigene Telefone steuerlich geltend machen. 

Arbeitstelefon

Wenn Sie Ihr Telefon ausschließlich für Arbeitszwecke benutzen, müssen Sie es nicht versteuern. Sie müssen eine eidesstattliche Erklärung Ihres Arbeitgebers ausfüllen, dass Sie das Telefon nicht privat nutzen. Sie können aber ausnahmsweise einzelne Privatgespräche führen, online gehen, SMS oder Mails senden, ohne dass Sie steuerpflichtig werden.

Vom Arbeitgeber bezahlte Internetverbindungen sind steuerfrei, wenn die Internetverbindung Zugang zum Netzwerk Ihrer Arbeit ermöglicht. 

Wenn die Internetverbindung keinen Zugang zum Netzwerk des Unternehmens beinhaltet, müssen Sie 2.800 DKK versteuern (2019).

Internetverbindung, die in einem TV-Abonnement enthalten ist

Sie müssen Internetverbindungen, die Teil eines TV-Abonnements (das z.B. Telefon, Internet und TV enthält) sind, versteuern. Sie müssen den Betrag des gesamten Abonnements versteuern.

 Wenn Ihr Arbeitgeber Ausgaben übernimmt, die ein integrierter Teil des Abonnements sind (z.B. der kostenlose Download von Musik oder TV-Kanäle), müssen Sie diese nicht versteuern.

Freie Internetverbindung umfasst:

  • Zugang zu und Gebrauch von Internet über sowohl feste Verbindungen als auch WLAN
  • einmalige Ausgaben für die Einrichtung der Internetverbindung
  • Kosten für das Internet-Abonnement

Wenn Sie einen PC zur Verfügung haben, den Sie ausschließlich für private Zwecke nutzen, müssen Sie den Wert des PCs versteuern.

  • Ihr Arbeitgeber muss den Wert melden, behält aber nicht die Steuer ein
  • Sie müssen einen Betrag versteuern, der der Gebühr entspricht, die Sie für das Leihen eines vergleichbaren PCs bezahlen müssten.
  • Sie müssen den gesamten Betrag melden, wenn dieser noch nicht angegeben wurde, und wenn er insgesamt 1.200 DKK pro Jahr übersteigt. 

Der private Gebrauch von Arbeitscomputern ist steuerfrei

Sie müssen auf den privaten Gebrauch eines arbeitgeberbezahlten PCs keine Steuern zahlen. 

Tablets (z.B. iPads, Windows Surface, Galaxy Tab) werden steuerrechtlich als PCs eingeordnet. Sie sind deshalb nicht zu versteuern, wenn Sie sie in Verbindung mit Ihrer Arbeit nutzen. 

Auf gewöhnliches Zubehör für Ihren PC müssen Sie ebenfalls keine Steuern zahlen - dies umfasst z.B. Bildschirme, Software-Programme und normale Drucker.

Bildschirme sind u.U. steuerpflichtig

PC-Bildschirme mit TV-Tuner und mit einer Größe von bis zu 26" gelten als gewöhnliches Zubehör und sind nicht steuerpflichtig. PC-Bildschirme mit einer Größe von 32" und darüber gelten nicht als gewöhnliches Zubehör und sind deshalb zu versteuern. 

Mehrere Telefone oder Arbeitscomputer

Wenn Sie mehrere Telefone oder Computer zur Verfügung haben, muss für diesen Umstand ein zwingender arbeitsmäßiger Grund vorliegen. Andernfalls müssen Sie diese versteuern. Das Dänische Steueramt (Skattestyrelsen) entscheidet von Fall zu Fall, ob ein arbeitsmäßiger Grund vorliegt, der mehrere Telefone bzw. Computer zwingend notwendig macht.

Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Ausgaben für weitere Telefone gesondert besteuert. Hier müssen Sie den Betrag als steuerpflichtiges B-Einkommen ohne Arbeitsmarktbeitrag angeben. Dies gilt auch für Computer mit Zubehör und Internetverbindungen. 

Mehrere Arbeitgeber

Wenn Sie für mehrere Arbeitgeber arbeiten und Ihnen von dem einen ein Telefon zum privaten Gebrauch zur Verfügung gestellt wird und von dem anderen eine Internetverbindung, dann müssen Sie 2.800 DKK (2019) versteuern.

Nicht das ganze Jahr über?

Wenn Ihnen das freie Telefon nur für einen Teil des Jahres zur Verfügung steht, müssen Sie nur einen Betrag versteuern, der sich nach der Anzahl der jeweiligen Monate richtet. Sie müssen selber nicht tätig werden.

Ehepartnerrabat

Sie haben Anspruch auf einen Ehepartnerrabat, wenn Sie am Ende des Einkommensjahres mit Ihrem Ehepartner zusammenleben und Sie beide über freies Telefon verfügen. Der steuerpflichtige Wert des freien Telefons wird für beide Ehepartner um 25 % reduziert. Bedingung für diese Reduzierung ist, dass der gesammelte steuerpflichtige Wert dieser Sondervergütungen vor der Reduzierung mindestens 3.700 DKK beträgt (Stand 2019 - beide Ehepartner zusammen). Die Reduzierung wird automatisch berechnet, daher müssen Sie und Ihr Ehepartner/Ihre Ehepartnerin nicht selber tätig werden.