Nach dänischem Recht kann eine gesetzliche oder soziale Rente eine obligatorische oder freiwillige Rentenversicherung sein, die der dänischen gesetzlichen Rente oder der Arbeitsmarktzusatzrente (ATP) usw. entspricht - also eine Rentenversicherung, die im Alter eine soziale Sicherung bietet.
In den verschiedenen von Dänemark unterzeichneten Doppelbesteuerungsabkommen ist festgelegt, ob Sie in Dänemark oder in dem Land, das die Rentenbezüge auszahlt, Steuern zahlen müssen.