1. Vor der Einfuhr eines Fahrzeugs
Wenn Sie in Dänemark leben und ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug einführen möchten, müssen Sie
- dies dem Dänischen Kraftfahrzeugamt (Motorstyrelsen) anhand dieses Formulars mitteilen, bevor Sie das Fahrzeug einführen, und
- die Bestätigung dieser Behörde ausdrucken und in Ihrem Fahrzeug mitführen, wenn Sie mit ausländischen Kennzeichenschildern unterwegs sind.
Füllen Sie das Formular bitte nicht aus und gehen Sie stattdessen direkt zum nächsten Schritt, falls
- das Fahrzeug keine Kennzeichenschilder hat,
- Sie nicht in Dänemark leben.
Sie müssen Ihr Fahrzeug innerhalb von 30 Tagen zulassen.
2. Fahrzeug prüfen lassen
Das Fahrzeug muss einer erweiterte Zulassungsprüfung (Zulassungs- und Zollprüfung) durchlaufen bei einer Prüfzentrum.
Zur Zulassungsprüfung ist die originale Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs mitzubringen.
Die Zulassungsprüfung darf nicht mehr als 4 Wochen zurückliegen, wenn Sie die Fahrzeugbewertung beantragen.
Prüfstellen sind auf der Website der Dänischen Verkehrsbehörde (Færdselsstyrelsen) zu finden.
Einfuhr eines Fahrzeugs aus Ländern außerhalb der EU/des EWR, von den Färöerinseln oder von Grönland
Wenn Sie einen Pkw oder ein Motorrad aus einem Land außerhalb der EU/des EWR, von den Färöerinseln oder von Grönland einführen, müssen Sie über eine Genehmigung zur Anmeldung des Fahrzeugs verfügen, sobald es bei einer Prüfstelle genehmigt wurde. Sie müssen bei einer unserer Zulassungsstellen (Motorekspeditioner) mit der ausländischen Zulassungsbescheinigung erscheinen oder diese senden an:
Motorstyrelsen
Nykøbingvej 76
Bygning 45
4990 Sakskøbing, Dänemark
Einfuhr eines Fahrzeugs aus Ländern innerhalb der EU/des EWR, von den Färöerinseln oder von Grönland
Wenn Sie einen Pkw oder ein Motorrad aus einem Land innerhalb der EU/des EWR, von den Färöerinseln oder von Grönland einführen, müssen Sie über eine Genehmigung zur Anmeldung des Fahrzeugs verfügen, falls Teile der ausländischen Zulassungsbescheinigung fehlen. Sie müssen bei einer unserer Zulassungsstellen (Motorekspeditioner) mit dem Teil der ausländischen Zulassungsbescheinigung erscheinen, den Sie haben, oder diesen senden an:
Motorstyrelsen
Nykøbingvej 76
Bygning 45
4990 Sakskøbing, Dänemark
Bitte beachten Sie, dass die meisten Zulassungsbescheinigungen sowohl aus einem Teil 1 und einem Teil 2 bestehen. Sie müssen beide Teile mitbringen oder einsenden.
Siehe Liste der Länder innerhalb und außerhalb der EU/des EWR
3. Fahrzeugbewertung bei der dänischen Zulassungsbehörde oder einem privaten Unternehmen beantragen
- Loggen Sie sich beim Selbsteingabeverfahren TastSelv ein
- Wählen Sie Motor (Motor) - Motorregistret (Zulassungsbehörde)
- Wählen Sie Registreringsafgift (Zulassungssteuer) und danach Anmod om værdifastsættelse (Antrag auf Fahrzeugbewertung)
- Tragen Sie die erforderlichen Angaben ein und klicken Sie auf Godkend (Bestätigen)
- Sie erhalten eine Bestätigung in Ihrem Nachrichtenarchiv (Meddelelsesarkiv)
Das Selbsteingabeverfahren TastSelv ist nur in dänischer Sprache verfügbar; daher empfehlen wir Ihnen, sich bei der Benutzung von jemandem mit Dänischkenntnisse unterstützen zu lassen.
Falls Sie Ihren Wohnsitz nach Dänemark verlegt haben oder Ihr Fahrzeug ausländische Kennzeichenschilder hat, müssen Sie dies in Ihrem Antrag angeben.
Falls Sie keine dänische Personennummer (CPR-Nr.) und keine MitID haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an motorekspedition@motorst.dk und beantragen Sie die Bewertung Ihres Fahrzeugs.
Kommt das Fahrzeug aus einem Land außerhalb der EU, müssen Sie eine Kopie der Zulassungsbescheinigung an motorekspedition@motorst.dk senden, wenn Sie diese nicht schon früher eingereicht haben.
Bescheid
Privatpersonen finden den Bewertungsbescheid im Selbsteingabeverfahren TastSelv unter Motor und Meddelelser fra Motorregistret (Nachrichten von der Zulassungsbehörde).
Unternehmen können ihren Bescheid im Nachrichtenarchiv (Meddelelsesarkivet) im Selbsteingabeverfahren für Unternehmen (TastSelv Erhverv, in dänischer Sprache) einsehen.
Wenn Sie keinen Zugang zum Selbsteingabeverfahren haben, senden wir Ihnen den Bescheid auf dem Postweg zu.
4. Zulassungssteuer zahlen
Sie bezahlen die Zulassungssteuer entweder durch eine elektronische Überweisung über Online-Banking, oder indem Sie die Zahlungsidentifikation für die direkte Überweisung zu Ihrer Bank mitbringen. Wenn Sie per Online-Banking bezahlt haben, kann es bis zu 7 Tage dauern, bis Sie eine Quittung erhalten. Sie können erst dann Kennzeichen kaufen, wenn Sie die Quittung erhalten haben.
5. Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde anmelden und neue Kennzeichen kaufen
Sie können ein Fahrzeug bei einem Kennzeichenanbieter (Nummerpladeoperatør) oder bei einer unserer Zulassungsstellen (Motorekspeditioner) anmelden.
Bitte bringen Sie Folgendes mit:
- Ausländische Zulassungsbescheinigung, wenn das eingeführte Fahrzeug aus Ländern der EU/des EWR, von den Färöerinseln oder von Grönlands stammt und Sie die gesamte ausländische Zulassungsbescheinigung besitzen. Bitte beachten Sie, dass die meisten Zulassungsbescheinigungen sowohl aus einem Teil 1 und einem Teil 2 bestehen. Beide sind mitzubringen.
- Genehmigung des Dänischen Kraftfahrzeugamts (Motorstyrelsen), wenn das eingeführte Fahrzeug aus einem Land außerhalb der EU/des EWR, von den Färöerinseln oder von Grönland stammt oder wenn das Fahrzeug aus einem EU-/EWR-Land, von den Färöerinseln oder von Grönland eingeführt wurde, und Ihnen Teile der ausländischen Zulassungsbescheinigung fehlen.
- Ausländische amtliche Kennzeichen, wenn Sie sie haben. Bitte beachten Sie, dass das Dänische Kraftfahrzeugamt Ihr Fahrzeug nicht von der ausländischen Behörde abmeldet.
- Ausweisdokument mit Bild.
- Versicherungsinformationen.