Wenn Sie sich innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten weniger als 185 Tage in Dänemark aufhalten, können Sie ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichenschildern in Dänemark fahren, ohne Zulassungssteuer in Dänemark zu entrichten.
Die Zulassungssteuer müssen Sie in dem Staat zahlen, in dem Sie beheimatet sind.
- Sie sind in dem Staat beheimatet, in dem Sie sich mehr als 185 Tage im Laufe des Kalenderjahres aufhalten.
- Leben Ihr Ehepartner und Ihre Kinder im Ausland und halten Sie sich mindestens zwei Mal pro Monat am Wohnsitz im Ausland auf, sind Sie im Ausland beheimatet.
- Haben Sie in mehreren Ländern einen Wohnsitz, kann die Finanzbehörde entscheiden, wo Sie beheimatet sind.
Antrag auf Erlaubnis zum Fahren in Dänemark mit ausländischen Kennzeichenschildern
Wenn Sie nicht genau wissen, wie lange Sie in Dänemark bleiben, oder wo Sie beheimatet sind, können Sie eine Erlaubnis zum Fahren in Dänemark mit ausländischen Kennzeichenschildern beantragen. Die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags beträgt 400 DKK.
Dazu sind folgende Unterlagen an das Dänische Kraftfahrzeugamt (Motorstyrelsen) zu senden:
Elektronisch:
Senden Sie die Unterlagen über das Selbsteingabeverfahren (TastSelv) ein. Wählen Sie dazu Kontakt (Kontakt) - Skriv til os (Schreiben Sie uns) - Bil og motor (Kraftfahrzeuge) - Import og eksport (udland) (Import und Export (Ausland)) - Biler fra udlandet (Kraftfahrzeuge aus dem Ausland).
Auf dem Postweg:
Senden Sie die Unterlagen an Motorstyrelsen, Nykøbingvej 76, Bygning 45, DK-4990 Sakskøbing.
So zahlen Sie die Bearbeitungsgebühr von 400 DKK
Sie können per Online-Banking zahlen: Wählen Sie den Kartentyp +73 und geben Sie die Kontonummer 86984156 ein. Bitte machen Sie folgende Angaben im Mitteilungsfeld an den Empfänger:
- Cpr-Nr. des Antragstellers (dänische Personenkennziffer)
- Name des Antragstellers
- Fahrzeugzulassungsnummer
- ggf. Aktenzeichen/Vorgangsnummer