Sie verkaufen Ihre Immobilie oder kündigen Ihre Mietwohnung?
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen oder Ihre Mietwohnung kündigen, endet Ihre unbeschränkte Steuerpflicht in Dänemark in der Regel. Sind Sie öffentlich angestellt, bleibt die unbeschränkte Steuerpflicht jedoch in gewissen Fällen bestehen, selbst wenn Sie keine Immobilie mehr in Dänemark besitzen. Rufen Sie uns unter +45 72 22 28 92 an - dann können wir prüfen, ob Ihre unbeschränkte Steuerpflicht ganz endet oder ob Sie beschränkt steuerpflichtig werden.
Sie vermieten Ihre Immobilie?
Wenn Sie Ihre Immobilie vermieten, muss der Mietvertrag von Ihrer Seite aus für mindestens 3 Jahre unkündbar sein, damit die unbeschränkte Steuerpflicht enden kann. In diesem Fall sind Sie auf die Immobilie beschränkt steuerpflichtig.
Sie behalten Ihre Immobilie in Dänemark?
Wenn Sie aus Dänemark wegziehen, hier aber eine Immobilie behalten (Haus, Ferien-/Sommerhaus oder Wohnung), unterliegen Sie in der Regel weiterhin der unbeschränkten Steuerpflicht in Dänemark. Wir empfehlen Ihnen, uns unter +45 72 22 28 92 anzurufen, damit wir Ihre Steuerpflicht klären können.
Sie haben weder Immobilie noch Einkünfte in Dänemark?
Wenn Sie nach Ihrem Wegzug weder eine Immobilie noch Einkünfte in Dänemark haben, und wenn wir entschieden haben, dass Ihre unbeschränkte Steuerpflicht abgelaufen ist, müssen Sie nur bis zum Datum Ihres Wegzugs steuerliche Meldungen vornehmen.