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  • Wenn Sie Dänemark verlassen und Barmittel in einem Wert von über 10.000 Euro mit sich führen, müssen Sie dies beim Dänischen Zollverwaltungsamt (Toldstyrelsen) melden. Diese Bestimmung gilt auch für Nicht-Touristen.
  • Kommen Sie als Tourist aus einem Land außerhalb der EU, haben Sie Recht auf eine Rückerstattung der dänischen Mehrwertsteuer, die Sie für in Dänemark gekaufte Waren bezahlt haben.

    Mehrwertsteuerrückerstattung - für Touristen in Dänemark, die außerhalb der EU leben (in englischer Sprache)

    Mitführen von mehr als 10.000 Euro

  • Sie ziehen dauerhaft aus Dänemark weg?
  • Dänemark nach Touristenbesuch verlassen
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