Sie müssen bis zu dem Datum, das Sie beim Abmelden des Unternehmens unter www.virk.dk als Schließungsdatum angegeben haben, die Umsatzsteuer melden und zahlen. Das gilt auch dann, wenn Sie keine Waren oder Dienstleistungen in dem Zeitraum verkauft haben (dann geben Sie einfach eine 0 ein). Falls Sie vergessen, die Umsatzsteuer zu melden, wird eine Gebühr von 800 DKK erhoben.
In das Selbsteingabeverfahren für Unternehmen (TastSelv Erhverv) einloggen und Umsatzsteuer melden
Waren des Unternehmens einzeln verkaufen
Falls Sie die Computer, das Warenlager, Möbel, Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen oder andere Vermögenswerte des Unternehmens an andere einzeln verkaufen, müssen Sie Umsatzsteuer erheben.
Verkaufen Sie die Dinge an ein anderes Unternehmen, das mit derselben Geschäftstätigkeit eingetragen ist wie Ihr Unternehmen, muss das andere Unternehmen die Umsatzsteuer zurückzahlen.
Unternehmen ganzheitlich verkaufen
Falls Sie Ihr Unternehmen ganzheitlich verkaufen, dürfen Sie dabei keine Umsatzsteuer erheben und Sie müssen die Umsatzsteuer, die an den Käufer übergeht, ermitteln. Den Betrag müssen Sie melden, wenn Sie Ihr Unternehmen unter www.virk.dk abmelden.
Sie behalten Dinge aus dem Unternehmen
Behalten Sie selbst Dinge aus dem Unternehmen, müssen Sie die Umsatzsteuer, die zu viel abgezogen wurde, zurückzahlen. Diese Umsatzsteuer wird über 5 Jahre mit 20 % pro Jahr abgeschrieben.