Wenn Ihr Unternehmen für die Umsatzsteuer angemeldet ist, müssen Sie den Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen verbuchen und auf diese Weise Ihren Umsatzsteuerabschluss machen. Am Ende jedes Umsatzsteuerzeitraums müssen Sie die zu zahlende Umsatzsteuer ermitteln und diese dem Dänischen Steueramt melden.

Umsatzsteuererklärung abgeben

Aus dem Abschluss muss hervorgehen, welche Umsatzsteuerbeträge Sie melden und wie viel Sie an Umsatzsteuer zahlen müssen. Der Abschluss muss mindestens folgende Konten enthalten:

  • Vorsteuer
  • Ausgangssteuer

Geschäftsverkehr mit dem Ausland

Der Abschluss muss auch diese Konten enthalten:

  • Umsatzsteuer auf Wareneinkauf im Ausland
  • Umsatzsteuer auf Einkauf von Dienstleistungen im Ausland mit Verlagerung der Steuerschuldnerschaft
  • Einkauf von Waren in sonstigen EU-Ländern (Rubrik A - Waren (varer) in der Maske für die Umsatzsteuermeldung)
  • Einkauf von Dienstleistungen in sonstigen EU-Ländern mit Verlagerung der Steuerschuldnerschaft (Rubrik A - Dienstleistungen (ydelser) in der Maske für die Umsatzsteuermeldung)
  • Verkauf von Waren an sonstige EU-Länder (beide Rubriken B - Waren (varer) in der Maske für die Umsatzsteuermeldung)
  • Verkauf von Dienstleistungen sonstigen EU-Ländern mit Verlagerung der Steuerschuldnerschaft in (Rubrik B - Dienstleistungen (ydelser) in der Maske für die Umsatzsteuermeldung)
  • Ausfuhr in Länder außerhalb der EU u.a.m. (Rubrik C in der Maske für die Umsatzsteuermeldung).

Grundlage des Umsatzsteuerabschlusses

Die Umsatzsteuerbeträge, die Sie melden müssen, finden Sie in Ihren gewöhnlichen Geschäftsbüchern. Ihre Geschäftsbücher müssen aktualisiert sein, bevor Sie die Umsatzsteuer melden. Für die Meldung müssen Sie alle Belege, die in dem betreffenden Umsatzsteuerzeitraum datiert sind, berücksichtigen. Das gilt auch für Rechnungsbeträge, die noch nicht bezahlt worden sind.

Um sicher zu stellen, dass Sie keine Belege in Ihren Geschäftsbüchern vergessen, müssen Sie regelmäßig den Bestand der Kasse oder in der Bank mit dem tatsächlichen Bestand vergleichen, z. B. mithilfe von Kontoauszügen oder durch Zählen des Kassenbestands.

Büchführungsprogramm

Wenn Sie Ihre Belege anhand eines Buchführungsprogramms notieren, wird die Umsatzsteuer automatisch verbucht.

Sie müssen selber dafür sorgen, die Umsatzsteuer der Kreditkäufe und Kreditverkäufe im Umsatzsteuerzeitraum zu ermitteln, wenn das Buchführungsprogramm dies nicht automatisch erledigt.

Falls das Programm einen Schuldner- und Gläubigerabschluss enthält, wird die Umsatzsteuer ihrer Zielkäufe und -verkäufe automatisch verbucht.

Hilfe beim Verbuchen Ihrer Umsatzsteuer

Falls Sie ein Einzelunternehmen haben, das für die Umsatzsteuer angemeldet ist und keine Mitarbeiter beschäftigt, können Sie unseren Buchführungsleitfaden (nur auf Dänisch verfügbar) verwenden.

Der Buchführungsleitfaden hilft Ihnen, die Belege Ihres Unternehmens zu verbuchen; so werden Ihre Abzüge richtig berechnet und Sie zahlen die korrekte Steuer und Umsatzsteuer.

Was versteht man unter Rechnungsabgrenzung? 

Bei der Rechnungsabgrenzung geht es um die periodengerechte Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben zur korrekten Periode, u. a. für die Umsatzsteuererklärung.

Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, die Umsatzsteuer für jede Periode (d. h. Monat, Quartal oder Halbjahr) zu ermitteln und einzureichen. Hierbei ist die Umsatzsteuer für alle in der fraglichen Periode eingegangenen und ausgestellten Rechnungen und Ausgabenbelege zu berücksichtigen. Dies gilt auch für Rechnungen, die noch nicht bezahlt sind. Entscheidend ist in jedem Fall das Rechnungsdatum.

Im Falle einer Vorauszahlung vor Lieferung und Rechnungsstellung gilt die Pflicht zur Buchung der Umsatzsteuer aber erst zum Zahlungszeitpunkt.

Die Umsatzsteuerpflicht für verkaufte Lieferungen besteht zum Lieferzeitpunkt. In den allermeisten Fällen sind Liefer- und Rechnungsdatum identisch. Aus diesem Grund gibt normalerweise das Rechnungsdatum an, in welche Umsatzsteuerperiode eine Rechnung fällt. 

Dies gilt auch für Einkäufe. Hier bestimmt ebenfalls das Rechnungsdatum, in welcher Umsatzsteuerperiode die Rechnung abzugsfähig ist. 

Mit anderen Worten ist der Zeitpunkt, zu dem ein Verkäufer die Umsatzsteuer für in Rechnung gestellte Waren ermitteln muss, identisch mit dem Zeitpunkt, zu dem ein Käufer die Umsatzsteuer für diese Waren absetzen kann.  

Der Zeitpunkt, zu dem die Zahlung für einen Verkauf eingeht bzw. für einen Kauf erfolgt, ist bei der periodengerechten Zuordnung untergeordnet, abgesehen von Vorauszahlungen für Rechnungen. In letzterem Fall gilt die Umsatzsteuerpflicht ausnahmsweise erst zum Zahlungszeitpunkt. Ansonsten gibt ausschließlich das Rechnungsdatum an, in welcher Umsatzsteuerperiode Umsatzsteuer gebucht wird.

Geringere Zahlungsfähigkeit des Unternehmens 

Eine falsche periodengerechte Buchführung kann die Liquidität des Unternehmens, d. h. die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens, beeinflussen. Wenn Sie Umsatzsteuer erst zum Zahlungszeitpunkt abziehen anstatt zum Rechnungsdatum, erfolgt dieser Abzug möglicherweise erst in einer späteren Umsatzsteuerperiode.

Einfluss auf den Jahresabschluss des Unternehmens

Eine falsche Rechnungsabgrenzung kann sich auch auf den Jahresabschluss auswirken. Bei der Ermittlung der Steuer für die verschiedenen Geschäftsjahre müssen Ausgaben/Einnahmen im richtigen Geschäftsjahr erfasst werden, um steuerlich korrekte Abschreibungen vornehmen zu können. 

Erhöhtes Risiko für eine Prüfung des Unternehmens

Fehler bei der periodengerechten Buchführung können dazu führen, dass Unternehmensabschlüsse für das Dänische Steueramt ungewöhnlich wirken. Dies kann ein Grund für die Anordnung einer Steuerprüfung sein, welche bei einer korrekten Rechnungsabgrenzung hätte vermieden werden können. 

Wenn Sie einen Fehler bei der Rechnungsabgrenzung selbst entdecken, müssen Sie diesen korrigieren.

Besonders wichtig ist die korrekte Rechnungsabgrenzung am Ende jedes Meldezeitraums. Die Korrektur der Steuererklärung erfolgt im Selbsteingabeverfahren TastSelv Erhverv für die aktuelle Umsatzsteuerperiode.

So korrigieren Sie Ihre Steuererklärung (dänischer Link)

Alle Posten müssen durch Beleg nachgewiesen werden. Wenn ein Beleg die Anforderungen nicht erfüllt, kann das bedeuten, dass Sie Ihr Recht auf Absetzung der Umsatzsteuer dieses Belegs verlieren.

Anforderungen an Rechnungen oder Quittungen (Kassenzettel)

Rechnung

  • Rechnungsdatum (Das Rechnungsdatum ist entscheidend dafür, wann Sie die Umsatzsteuer absetzen können.)
  • Fortlaufende Nummernfolge bei den Rechnungsnummern
  • Ihre Umsatzsteuernummer (CVR-Nr./SE-Nr.)
  • Firma und Adresse des Unternehmens
  • Name und Adresse des Käufers
  • Menge und Art der gelieferten Waren oder Leistungen
  • Lieferdatum, falls es vom Rechnungsdatum abweicht
  • Preis der Ware oder Leistung ohne Umsatzsteuer, etwaige Preisnachlässe, Boni und Rabatte, falls diese nicht im Preis pro Einheit enthalten sind
  • Geltender Umsatzsteuersatz
  • Umsatzsteuerbetrag
  • Haben Sie sowohl umsatzsteuerpflichtige als auch umsatzsteuerfreie Verkäufe an denselben Kunden getätigt, muss auf der Rechnung stehen, von welchem Betrag die Umsatzsteuer berechnet wird

Kassenbeleg

Verwenden Sie einen Kassenapparat, muss dieser sowohl Kassenbelege als auch Kassenstreifen ausdrucken können.

  • Firma oder Eintragungsnummer Ihres Unternehmens (CVR-Nr./SE-Nr.)
  • Ausstellungsdatum
  • Art der Ware
  • Umsatzsteuerbetrag oder gesamter Preis einschließlich Umsatzsteuer

Es ist wichtig, dass die Anforderungen an die Rechnungen erfüllt sind. Ob der Käufer die Umsatzsteuer abziehen kann, hängt nämlich u.a. davon ab, ob die für die Belege geltenden Regeln eingehalten werden.

Die Unterlagen der Buchführung müssen Sie fünf Jahre lang aufbewahren, auch falls Sie das Unternehmen schließen. Buchführungsunterlagen in Zusammenhang mit Anschaffung und Umbau von Gebäuden sind zehn Jahre lang aufzubewahren.

Buchführungsunterlagen sind schriftlich Unterlagen, die sich auf den Betrieb des Unternehmens beziehen, z. B.:

  • Rechnungen
  • Lieferscheine
  • Verträge
  • Bestellscheine
  • Terminbücher
  • Jahresabschlüsse