Beispiel 1
Ein nicht dänisches Bauunternehmen arbeitet an der Errichtung mehrerer Gebäude in Dänemark. Jedes Bauprojekt nimmt einige Monate in Anspruch, an verschiedenen Orten in Dänemark.
Insgesamt arbeiten die Angestellten des Unternehmens an 200 Tagen pro Jahr in Dänemark.
Da sich die Baustellen an verschiedenen Orten befinden und jedes Bauprojekt nur einige wenige Monate dauert, hat das Unternehmen keine feste Betriebsstätte in Dänemark.
Angestellte, die sich innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten länger als 183 Tage in Dänemark aufhalten, müssen sich beim Dänischen Steueramt (Skattestyrelsen) registrieren lassen und ihr in Dänemark erzieltes Einkommen versteuern.
Beispiel 2
Wenn das Unternehmen eine Postanschrift bei einem Berater in Dänemark registrieren lässt und an dieser Adresse eine Filiale registrieren lässt, ohne dort eigentliche Geschäftstätigkeiten auszuüben, liegt keine feste Betriebsstätte vor.
Beispiel 3
Wenn ein nicht dänisches Reinigungsunternehmen einen dauerhaften Vertrag für Gebäudereinigung in Dänemark abgeschlossen hat, hat das Unternehmen Betriebsstätte in Dänemark.