Sie haben Anspruch auf einen Freibetrag für Dinge des täglichen Bedarfs, wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Ausgaben nicht erstattet. Dinge des täglichen Bedarfs sind z. B. eine Tasse Kaffee, eine Zeitung oder Busfahrkarten.
Sie haben Anspruch auf einen Freibetrag in Höhe von 25 % des Standardsatzes für Verpflegung; das entspricht 2020 pro Tag 130,25 DKK (2019: 127,25 DKK pro Tag). Dies gilt auch, wenn Sie während der Geschäftsreise freie Verpflegung haben.
Wenn Ihr Arbeitgeber weniger als 130,25 DKK pro Tag an Sie auszahlt, haben Sie Anspruch auf einen Freibetrag, der der Differenz entspricht. Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber z. B. 80 DKK pro Tag auszahlt, haben Sie Anspruch auf einen Freibetrag in Höhe von 50,25 DKK pro Tag.
Wenn Ihnen eine steuerfreie Reisekostenpauschale nach den Standardsätzen gewährt wurde, haben Sie nicht gleichzeitig Anspruch auf einen Freibetrag in Höhe von 25 %.
Freibetrag in Feld 53 Ihres Steuerbescheids eintragen
Reisebusfahrer haben keinen Anspruch auf einen Freibetrag von 25 % oder ähnliche Abzüge.