Sie können die Umsatzsteuer nicht abziehen, wenn Sie Ihren Lieferwagen kaufen (oder leasen) und benutzen. Es besteht aber die Möglichkeit, nur die halbe Privatnutzungssteuer zu zahlen, falls Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen.

  • Ihr Arbeitgeber verlangt, dass Sie Ihr eigenes Fahrzeug zur Verfügung stellen. Dies muss aus einer separaten schriftlichen Vereinbarung oder aus Ihrem Anstellungsvertrag hervorgehen.
  • Ein Lieferwagen ist für die Ausführung Ihrer Arbeit zwingend notwendig. Arbeiten Sie z. B. im Büro oder als Immobilienmakler, benötigen Sie normalerweise keinen Lieferwagen.
  • Es muss ein reeller Bedarf dafür bestehen, dass Sie für Ihren Arbeitgeber fahren.

Sie müssen keine Steuern zahlen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug privat unterwegs sind. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen steuerfreie Vergütungen geben oder Sie können einen Freibetrag für die für Ihren Arbeitgeber gefahrenen Kilometer geltend machen.

Wenn Sie die Bedingungen für die Halbierung der Privatnutzungsabgabe erfüllen, müssen Sie sich über das Selbsteingabeverfahren TastSelv schriftlich an das Dänische Kraftfahrzeugamt (Motorstyrelsen) wenden.

  1. Loggen Sie sich beim Selbsteingabeverfahren (TastSelv) ein
  2. Wählen Sie Kontakt
  3. Wählen Sie Skriv til os
  4. Wählen Sie Bil og motor, wählen Sie Afgifter und danach Ejer- og vægtafgift
  5. Senden Sie die folgenden Informationen mit Ihren Kontaktinformationen:
    • Amtliches Kennzeichen oder Fahrzeug-Identifikationsnummer
    • RAK-Codes oder Kontrollziffer aus der Zulassungsbescheinigung
    • Art und Verwendung angeben.