- Ihr Arbeitgeber verlangt, dass Sie Ihr eigenes Fahrzeug zur Verfügung stellen. Dies muss aus einer separaten schriftlichen Vereinbarung oder aus Ihrem Anstellungsvertrag hervorgehen.
- Ein Lieferwagen ist für die Ausführung Ihrer Arbeit zwingend notwendig. Arbeiten Sie z. B. im Büro oder als Immobilienmakler, benötigen Sie normalerweise keinen Lieferwagen.
- Es muss ein reeller Bedarf dafür bestehen, dass Sie für Ihren Arbeitgeber fahren.
Sie müssen keine Steuern zahlen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug privat unterwegs sind. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen steuerfreie Vergütungen geben oder Sie können einen Freibetrag für die für Ihren Arbeitgeber gefahrenen Kilometer geltend machen.