Für alle Autos und Motorräder wird die Zulassungssteuer auf der Grundlage des Steuerwertes, d.h. des Wertes inkl. Mehrwertsteuer, aber exkl. Zulassungssteuer, berechnet. In der nachstehenden Tabelle sind die jeweils gültigen Beträge und Prozentsätze für 2022 angeführt.
Fahrzeug | Zulassungssteuer |
Personenkraftwagen | 25 % von bis zu 65.800 DKK, 85 % von 65.800-204.600 DKK und 150 % des restlichen Steuerwertes. |
Motorrad | 25 % von bis zu 20.300 DKK, 85 % von 20.300-68.800 DKK und 150 % des restlichen Steuerwertes. |
Lieferwagen und Lastkraftwagen (bis zu 4.000 kg) | 0 DKK für die ersten 75.900 DKK und 50 % vom Rest. Ausnahme: Bei offenen Liefer- und Lastkraftwagen (Pick-ups und Ladewagen) und Kastenwagen ohne Seitenfenster links hinter dem Fahrersitz, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3.000 kg haben, kann die Steuer jedoch maximal 47.000 DKK betragen. |
Lieferwagen und Lastkraftwagen (über 4.000 kg) | In der Regel ist keine Zulassungssteuer zu entrichten. |
Bus | 0 DKK von den ersten 12.100 DKK des Steuerwertes und 60 % des restlichen Steuerwertes. |
Emissionsfreie Fahrzeuge (Elektroautos usw.) | Ein emissionsfreies Fahrzeug kann entweder ein emissionsfreies Auto (Autos, die 0 Gramm CO2 pro km ausstoßen, typischerweise Elektroautos) oder ein Elektro- oder Brennstoffzellenmotorrad sein. Bei Elektroautos wird ein steuerlicher Abzug vom Steuerwert von 1.300 DKK pro kWh der für den Antrieb verwendeten Batteriekapazität (jedoch maximal 45 kWh) gewährt. Der Abzug wird jährlich abgeschrieben und beläuft sich auf 900 DKK im Jahr 2023 und 500 DKK im Jahr 2024. Ab 2025 entfällt der Abzug. Bei emissionsfreien Fahrzeugen wird die Steuer zuerst gemäß der allgemeinen Vorschriften für Personenkraftwagen, Motorräder, Lieferwagen und Busse berechnet. Wenn das Fahrzeug vor 2026 zugelassen wird, sind jedoch nur 40 % der berechneten Steuer zu zahlen. Danach wird die Steuer schrittweise eingeführt, bis sie im Jahr 2035 vollständig eingeführt ist. Darüber hinaus werden in der berechneten Steuer für emissionsfreie Fahrzeuge besondere Freibeträge gewährt. Bei emissionsfreien Personenkraftwagen, die vor 2022 zugelassen werden, wird bei der Zulassungssteuer ein Freibetrag von 167.500 DKK gewährt. Für emissionsfreie Lieferwagen wird bei Zulassung im Jahr 2022 ein Freibetrag von 78.500 DKK gewährt, während der steuerliche Abzug bei Elektro- und Brennstoffzellen-Motorrädern, die 2022 zugelassen werden, 105.200 DKK beträgt. Die Höhe der Abzüge wird jährlich um bestimmte Beträge abgeschrieben. |
Emissionsarme Fahrzeuge (üblicherweise Plug-in-Hybridautos) | Ein emissionsarmes Fahrzeug ist ein Auto, das mehr als 0, aber weniger als 50 g CO2 pro Kilometer ausstößt. Motorräder fallen nicht unter diese Vorschriften. Bei emissionsarmen Fahrzeugen wird ein steuerlicher Abzug auf den Steuerwert von 1.300 DKK pro kWh der für den Antrieb verwendeten Batteriekapazität (jedoch maximal 45 kWh) gewährt. Der Abzug wird jährlich abgeschrieben und beläuft sich auf 900 DKK im Jahr 2023 und 500 DKK im Jahr 2024. Ab 2025 entfällt der Abzug. Bei emissionsarmen Fahrzeugen wird die Steuer zuerst gemäß der allgemeinen Vorschriften für Personenkraftwagen, Motorräder, Lieferwagen und Busse berechnet. Von der berechneten Steuer werden jedoch nur 50 % fällig, wenn das Fahrzeug vor 2022 zugelassen wird, 55 % bei Zulassung im Jahr 2023, 60 % bei Zulassung im Jahr 2024 und 65 % bei Zulassung im Jahr 2025. Anschließend wird die Steuer bis 2030 um drei Prozentpunkte pro Jahr schrittweise eingeführt, danach um vier Prozentpunkte pro Jahr bis zur vollständigen Einführung im Jahr 2035. Bei emissionsarmen Fahrzeugen, die 2021 zugelassen werden, wird bei der Zulassungssteuer ein Freibetrag von 48.750 DKK gewährt. Die Höhe dieses Abzuges wird anhand bestimmter Beträge jährlich abgeschrieben. |
Wohnmobile | Die Zulassungssteuer wird nach den für Personenkraftwagen geltenden Vorschriften berechnet: 25 % von 65.800 DKK 85 % von 65.800-204.600 DKK 150 % vom Rest. Für Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 2 Tonnen, die mit Schlafplätzen für mindestens 2 Personen ausgestattet sind, sind die Ausgaben zur Einrichtung des Wohnbereichs nicht in der Bemessungsgrundlage enthalten. Die Zulassungssteuer muss mindestens 45 % des Fahrzeugwertes über 12.100 DKK betragen, einschließlich der Kosten für die Einrichtung des Wohnbereichs, jedoch ohne Zulassungssteuer. |
Zulassungssteuer auf Gebrauchtwagen
Die Steuer für Gebrauchtwagen, Motorräder und Lieferwagen wird grundsätzlich genauso berechnet wie bei neuen Fahrzeugen. Der Steuerwert und die Abzüge und Zuschläge usw. werden um den Prozentsatz reduziert, um den sich der Wert des Fahrzeugs einschl. Steuer geändert hat (der Wertverlust des Fahrzeugs), verglichen mit einem entsprechenden Neufahrzeug.
Der Steuerwert von Gebrauchtwagen wird auf der Grundlage des Handelspreises in Dänemark, d.h. des Marktpreises, ermittelt. Der Steuerwert von Neuwagen wird auf Grundlage des Neupreises ermittelt. Dies entspricht dem regulären Preis des Autos, wenn es in Dänemark verkauft wird.
Weitere Informationen für den Import von Fahrzeugen
Besonderheiten bei Lieferwagen, die zwischen dem 3. Juni 1998 und dem 24. April 2007 erstmalig zugelassen wurden
Wenn Sie einen Lieferwagen importieren, der zwischen dem 3. Juni 1998 und dem 24. April 2007 erstmalig zugelassen wurde, und das Fahrzeug mit einem Gesamtgewicht von 2.000 kg oder weniger bei einer Prüfstelle genehmigt werden kann, müssen Sie wählen, ob Sie 50 % oder 95 % der Zulassungssteuer bezahlen möchten.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, 95 % der Zulassungssteuer zu zahlen, werden Ihre laufende Steuerzahlungen für die private Nutzung des Fahrzeuges niedriger. Wenn Sie eine Zulassungssteuer von 50 % zahlen, werden Ihre laufende Steuerzahlungen für die private Nutzung des Fahrzeuges höher.
Wenn Sie beim Fahrzeugregister eine Bewertung anfordern, müssen Sie den gewünschten Satz (50 % oder 95 %) im Kommentarfeld eintragen. Die Sätze für die Kraftfahrzeugsteuer, die Ausgleichsabgabe sowie die Steuer auf die private Nutzung (skatteministeriet.dk).