Leiharbeitssteuer
Jeden Monat müssen Sie eine Liste über entliehene Mitarbeiter und deren Steuer erstellen. Arbeitsentgelt und Steuer sind in dänischen Kronen anzugeben und Sie müssen den Tageskurs zu dem Zeitpunkt, an dem die Steuer und die Beiträge einbehalten werden, verwenden.
Für die Meldung verwenden Sie dieses Formular:
Arbejdsudleje/Leiharbeit (01.010 DA/DE)
Das müssen Sie zahlen
Für den Mitarbeiter müssen Sie 8 % Arbeitsmarktbeitrag und 30 % Steuern einbehalten und an das Dänische Steueramt (Skattestyrelsen) zahlen. Das gilt für ausländische Arbeitskraft, die Ihnen direkt vom ausländischen Arbeitgeber überlassen wird, ebenso wie in den Fällen, in denen der Leiharbeitsvertrag über ein anderes Unternehmen oder eine Vermittlungsagentur vermittelt und in Rechnung gestellt wird.
Sie müssen selber die Steuer zahlen, falls Sie vergessen, sie einzubehalten, wenn Sie mit dem Arbeitgeber abrechnen.
Ermittlung der Leiharbeitssteuer des Unternehmens
Der ausländische Arbeitgeber muss Ihnen Nachweise für das Bruttoeinkommen des Mitarbeiters erbringen.
Falls Sie keinen Nachweis für das Bruttoeinkommen des Mitarbeiters erhalten, müssen Sie die Leiharbeitssteuer aufgrund der Rechnungssumme ermitteln. Die Steuer müssen Sie bei der Zahlung an den ausländischen Arbeitgeber einbehalten.
Falls der ausländische Mitarbeiter seine Steuer nach den allgemeinen Regeln für beschränkt Steuerpflichtige berechnen lassen möchte, oder falls er unbeschränkt steuerpflichtig ist, müssen Sie die Steuer und den Arbeitsmarktbeitrag einbehalten und im eIndkomst-System melden, als ob der Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen eingestellt wäre.
Bruttoeinkommen des Mitarbeiters
Das Bruttoeinkommen des Mitarbeiters besteht aus:
- Arbeitsentgelt, Bonus, Provision, Zulagen u.a.m., einschließlich: Arbeitsentgelt usw. während afspadsering, das bei der Arbeit in Dänemark akkumuliert wurde
- Fortzahlung des Arbeitsentgelts während des Urlaubs oder Urlaubsvergütung, die bei der Arbeit in Dänemark erarbeitet wurde
- Reise- und Transportvergütungen
- Wert von freier Verpflegung und Unterkunft, wenn nicht davon ausgegangen wird, dass der Mitarbeiter den Reisebestimmungen entsprechend reist
- Andere Arten steuerpflichtiger Mitarbeitervergünstigungen
Beispiel:
Oliver lebt in Deutschland und sein deutscher Arbeitgeber leiht ihn an Sie aus. Der Preis beträgt 30.000 DKK - entweder als Entgelt für eine bestimmte Anzahl Stunden für anfallende Arbeit, oder als Entgelt für das Ausführen einer bestimmten Tätigkeit. Oliver erhält 18.000 DKK und die Transportvergütung beträgt 2.000 DKK. Insgesamt beträgt das Bruttoeinkommen 20.000 DKK.
Berechnung von Olivers dänischer Steuer | Betrag |
AM-Beitrag 8 % des Bruttoeinkommens in Höhe von 20.000 DKK | 1.600 DKK |
Leiharbeitssteuer: 30 % von (20.000 DKK - 1.600 DKK) | 5.520 DKK |
Insgesamt 35,6 % des Bruttoentgelts | 7.120 DKK |
Abrechnung | Betrag |
Sie zahlen 30.000 DKK für die Entleihung abzüglich Olivers Steuer in Höhe von 7.120 DKK an den deutschen Arbeitgeber. | 22.880 DKK |
Sie ermitteln die zu zahlende dänische Steuer | 7.120 DKK |
Der deutsche Arbeitgeber zahlt das Arbeitsentgelt und die Transportvergütung von insgesamt 20.000 DKK abzüglich der dänischen Steuer in Höhe von 7.120 DKK an Oliver. | 12.880 DKK |
Der deutsche Arbeitgeber zahlt keine Steuern von den 10.000 DKK, die ihm bleiben. | |
Leiharbeitssteuer des Unternehmens zahlen
Sie müssen die Steuer in dänischen Kronen auf Ihr Steuerkonto einzahlen. Die Zahlungsdaten finden Sie im Selbsteingabeverfahren TastSelv:
- In das Selbsteingabeverfahren TastSelv Erhverv einloggen
- Steuerkonto (Skattekontoen) wählen
- Stammdaten (Stamoplysninger) wählen
- Hier sehen Sie die Zahlungsdaten
Wenn Sie von einem Konto in einer ausländischen Bank überweisen
Wenn Sie von einem ausländischen Bankkonto aus zahlen, müssen Sie die IBAN-Nummer, den Swift-Code und die Kontonummer wie unten angeführt verwenden. Geben Sie bitte auch Ihre SE-Nummer, z. B. im Kommentarfeld, ein.
Von einem ausländischen Konto an das Steueramt überweisen |
IBAN-Nummer: DK87 0216 4069 1633 94 Swift-Code: DABADKKK Konto: 02164069163394 Kontoinhaber: SKAT |
Nachweis für gezahlte Leiharbeitssteuer
Nachweis für den Mitarbeiter
Der Mitarbeiter erhält diesen Beleg dafür, dass Leiharbeitssteuer in Dänemark gezahlt wurde:
Der ausländische Arbeitgeber händigt dem Mitarbeiter jeden Monat eine Lohnabrechnung aus, aus der hervorgeht, wie viel des Gehalts in Dänemark erarbeitet worden ist und wie viel dänische Steuer von diesem Lohn einbehalten wurde.
Im März oder April des Jahres nach dem Einkommensjahr erhält der Mitarbeiter einen Steuerbescheid in Englisch vom Dänischen Steueramt (Skattestyrelsen). Das dänische Unternehmen schickt den Steuerbescheid an den ausländischen Arbeitgeber um zu sichern, dass er den Mitarbeiter an dessen aktueller Adresse erreicht.
Nachweis für den ausländischen Arbeitgeber
Der Betrag (A-Steuer für Leiharbeit), den das dänische Unternehmen mit dem Rechnungsbetrag des ausländischen Arbeitgebers verrechnet, ist wie folgt durch das dänische Unternehmen nachzuweisen:
Eine Kopie der Meldung über entliehene Mitarbeiter, Formular 01.010, und
Eine „Quittung“, die das dänische Unternehmen von seinem Steuerkonto ausschreiben kann und aus der der gezahlte Betrag hervorgeht: „A-Steuer (Leiharbeit)“.
Nachweis für die nordischen Steuerbehörden
Das Steueramt kann eine sogenannte "NT3-Mitteilung" erstellen, aus der hervorgeht, dass Mitarbeiter aus den nordischen Ländern ihre A-Steuer in Dänemark zahlen.
Steuer des Mitarbeiters wird nicht nach den Regeln für Leiharbeit ermittelt
Das Arbeitsentgelt des Mitarbeiters ist in den folgenden Fällen anhand einer gewöhnlichen Steuerkarte zu berechnen:
- Der Mitarbeiter entscheidet sich für eine Besteuerung wie beschränkt Steuerpflichtige anstelle der Leiharbeitssteuer.
- Der Mitarbeiter hält sich innerhalb von 12 Monaten mehr als 183 Tage in Dänemark auf oder
- Der Mitarbeiter ist oder wird unbeschränkt steuerpflichtig in Dänemark, beispielsweise, weil er eine Wohnung in Dänemark hat oder sich länger als sechs Monate in Dänemark aufhält.
Der Mitarbeiter ist wie auf der Seite Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte beschrieben zu registrieren.
Sie als dänisches Unternehmen müssen die Steuer und den Arbeitsmarktbeitrag einbehalten und im eIndkomst-System melden. Falls der Mitarbeiter keine Steuerkarte besitzt, müssen 55 % des Arbeitsentgelts einbehalten werden.
Sie müssen selbst die fehlende Steuer zahlen, falls Sie weiterhin die Leiharbeitssteuer einbehalten, obwohl Sie wissen, dass der Aufenthalt des Mitarbeiters 183 Tage innerhalb von 12 Monaten überschritten hat.
Beispiel:
Oliver lebt in Deutschland und sein deutscher Arbeitgeber leiht ihn an Sie aus. In den ersten Monaten haben Sie die Leiharbeitssteuer einbehalten. Ihnen wird klar, dass er sich mehr als 183 Tage innerhalb von 12 Monaten in Dänemark aufhalten wird. Deshalb muss der Mitarbeiter eine dänische Steuer-Personennummer und Steuerkarte vom ersten Arbeitstag in Dänemark an beantragen. Dabei müssen Sie darauf aufmerksam machen, dass in den ersten Monaten Leiharbeitssteuer gezahlt worden ist, so dass Oliver die Leiharbeitssteuer auf der Steuerkarte gutgeschrieben wird. Danach melden Sie die Angaben über sein Arbeitsentgelt im eIndkomst-System.
Unmittelbar bevor Oliver an Sie ausgeliehen wurde, war er 1 Monat lang an einen anderen dänischen Arbeitgeber ausgeliehen. Diesen Zeitraum müssen sie bei der Ermittlung der 183 Tage mitrechnen.
Der Mitarbeiter kann beschließen, nach Jahresende anhand einer gewöhnlichen Steuerkarte besteuert zu werden, indem er vor dem 1. Mai im Jahr nach dem Einkommensjahr eine Steuererklärung abgibt. Der Mitarbeiter ist wie auf der Seite Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte beschrieben zu registrieren und es ist zu melden, dass bereits Leiharbeitssteuer gezahlt worden ist.