Wenn Sie als Arbeitnehmer Ausgaben für Betriebsmittel haben (einschließlich der Abschreibung von Betriebsmitteln), die auch für gewerbliche Zwecke verwendet werden (d. h. gemischte Nutzung), können Sie die Ausgaben für die gewerbliche Nutzung absetzen.
Wenn Sie ein Betriebsmittel mit gemischter Nutzung zu einem Preis verkaufen, der unter dem Betrag liegt, zu dem das Betriebsmittel abgeschrieben wurde, können Sie einen verhältnismäßigen Verlustanteil abziehen.
Tragen Sie den Freibetrag in Rubrik 58 im Steuerbescheid ein. Dies gilt jedoch nur, wenn die gesamten absetzbaren Ausgaben in diesem Feld 6.700 DKK im Jahr 2023 (6.600 DKK im Jahr 2022) übersteigen.
Wenn Sie zu einem Preis verkaufen, der den Betrag übersteigt, zu dem das Betriebsmittel abgeschrieben wurde, müssen Sie einen verhältnismäßigen Gewinnanteil in Rubrik 20 in Ihrem Steuerbescheid eintragen.
Beispiel:
Sie sind Klavierlehrer und unterrichten zu Hause, wo Sie ein Klavier haben. Die Hälfte der Zeit, die Sie am Klavier verbringen, ist beruflich und die andere Hälfte ist privat. Wenn Sie das Klavier zum Beispiel mit 5.000 DKK abschreiben, können Sie einen Freibetrag über 2.500 DKK erhalten.
Wenn der Wert auf 10.000 DKK abgeschrieben ist und Sie es für 12.000 DKK verkaufen, müssen Sie 1.000 DKK mitrechnen.