Sie können entweder einen Freibetrag geltend machen, der Ihren tatsächlich entstandenen Ausgaben entspricht, oder die Standardsätze verwenden.
Standardsätze Verpflegung/Unterkunft | Tagessatz | Wie lange? |
Verpflegung | 2020: 521 DKK 2019: 509 DKK | Nicht länger als 12 Monate. Nach einem Jahr können Sie einen Freibetrag nur anhand von nachgewiesenen Ausgaben für Verpflegung geltend machen. |
Unterkunft | 2020: 223 DKK 2019: 219 DKK | Solange es sich um einen vorübergehenden Arbeitsplatz handelt |
Der Anspruch auf den Freibetrag gilt pro Tag und wird vom tatsächlichen Abfahrtszeitpunkt an gerechnet. Für Rückreisetage können Sie pro angefangene Stunde 1/24 des Satzes für die Verpflegungspauschale als Freibetrag ansetzen.
Beispiel für 2020:
Ihre Geschäftsreise beginnt am Montag um 8.00 Uhr und endet am Mittwoch um 15.00 Uhr.
Freibetrag Unterkunft (2 Tage, Montag und Dienstag, à 223 DKK) | 446 DKK |
Freibetrag Verpflegung (2 Tage, Montag und Dienstag, à 521 DKK) | + 1.042 DKK |
Freibetrag Verpflegung (7/24 von 521 DKK, Mittwoch von 08:00 bis 15:00)) | + 152 DKK |
Freibetrag insgesamt | = 1.640 DKK |
Tragen Sie Ihre Ausgaben in Rubrik 53 Ihres Steuerbescheids und in Rubrik 429 Ihres Vorauszahlungsbescheids ein.
Bedingungen
- Der Arbeitsort muss vorübergehend sein.
- Die Entfernung zwischen Ihrem vorübergehenden Arbeitsort und Ihrem gewöhnlichen Wohnsitz muss so weit sein, dass es für Sie nicht möglich ist, die Nacht an Ihrem gewöhnlichen Wohnsitz zu verbringen und jeden Tag hin und her zu fahren.
- Sie haben keinen Anspruch auf einen Freibetrag, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine steuerfreie Reisekostenpauschale gewährt oder Ihre Ausgaben aufgrund von Belegen erstattet.
- Sie können nicht gleichzeitig einen Freibetrag für doppelte Haushaltsführung und für Verpflegung und Unterkunft geltend machen.