Sie haben Anspruch auf entweder den Freibetrag für doppelte Haushaltsführung oder den Freibetrag für Verpflegung und Unterkunft, wenn Sie einen vorübergehenden Arbeitsplatz haben, der weit von Ihrem gewöhnlichen Wohnort entfernt ist. Der Abstand muss so gross sein, dass Sie nicht an einem Tag hin- und zurückreisen können.

2023 beträgt der höchstmögliche Freibetrag 30.500 DKK (2022: 29.600).

Steuerbescheid berichtigen, Rubrik 53

Vorauszahlungsbescheid ändern, Rubrik 429

Sie können entweder einen Freibetrag geltend machen, der Ihren tatsächlich entstandenen Ausgaben entspricht, oder die Standardsätze verwenden.

Bedingungen für den Freibetrag für Verpflegung und Unterkunft

  • Der Arbeitsort muss vorübergehend sein.
  • Die Entfernung zwischen Ihrem vorübergehenden Arbeitsort und Ihrem gewöhnlichen Wohnsitz muss so weit sein, dass es für Sie nicht möglich ist, die Nacht an Ihrem gewöhnlichen Wohnsitz zu verbringen und jeden Tag hin und her zu fahren.

Sie haben keinen Anspruch auf den Freibetrag, wenn:

  • Ihr Arbeitgeber Ihnen eine steuerfreie Reisekostenpauschale gewährt oder Ihre Ausgaben aufgrund von Belegen erstattet.
  • Sie gleichzeitig den Freibetrag für doppelte Haushaltsführung geltend machen.
Standardsätze
Tagessatz Wie lange?
Verpflegung

2023: 555 DKK

2022: 539 DKK

Nicht länger als 12 Monate.

Nach einem Jahr können Sie einen Freibetrag nur anhand von nachgewiesenen Ausgaben für Verpflegung geltend machen.

Unterkunft

2023: 238 DKK

2022: 231 DKK

Solange es sich um einen vorübergehenden Arbeitsplatz handelt

Beispiel für 2022:

Ihre Geschäftsreise beginnt am Montag um 8.00 Uhr und endet am Mittwoch um 15.00 Uhr.

Freibetrag Unterkunft (2 Tage, Montag und Dienstag, à 223 DKK) 446 DKK
Freibetrag Verpflegung (2 Tage, Montag und Dienstag, à 521 DKK) + 1.042 DKK
Freibetrag Verpflegung (7/24 von 521 DKK, Mittwoch von 08:00 bis 15:00)) + 152 DKK
Freibetrag insgesamt = 1.640 DKK

Tragen Sie Ihre Ausgaben in Rubrik 53 Ihres Steuerbescheids und in Rubrik 429 Ihres Vorauszahlungsbescheids ein.

Ohne Belege können Sie einen Freibetrag in Höhe von 400 DKK pro Woche geltend machen. Wollen Sie einen höheren Freibetrag ansetzen, müssen Sie Ihre Ausgaben durch Belege nachweisen.

Tragen Sie Ihre Ausgaben in Rubrik 53 Ihres Steuerbescheids und in Rubrik 429 Ihres Vorauszahlungsbescheids ein.

Bedingungen

  • Die doppelte Haushaltsführung muss im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit stehen.
  • Ihr Arbeitsort muss vorübergehend sein (zeitlich befristet).
  • Sie müssen verheiratet sein, in einer Lebenspartnerschaft leben oder alleinerziehend sein.
  • Die Entfernung zwischen den Wohnungen muss so weit sein, dass es unzumutbar wäre, jeden Tag hin und her zu fahren.
  • Sie können den Freibetrag für doppelte Haushaltsführung höchstens für zwei Jahre geltend machen.
  • Sie können nicht gleichzeitig den Freibetrag für doppelte Haushaltsführung und den Freibetrag für Verpflegung und Unterkunft geltend machen.