Sie können entweder einen Freibetrag geltend machen, der Ihren tatsächlich entstandenen Ausgaben entspricht, oder die Standardsätze verwenden.
Bedingungen für den Freibetrag für Verpflegung und Unterkunft
- Der Arbeitsort muss vorübergehend sein.
- Die Entfernung zwischen Ihrem vorübergehenden Arbeitsort und Ihrem gewöhnlichen Wohnsitz muss so weit sein, dass es für Sie nicht möglich ist, die Nacht an Ihrem gewöhnlichen Wohnsitz zu verbringen und jeden Tag hin und her zu fahren.
Sie haben keinen Anspruch auf den Freibetrag, wenn:
- Ihr Arbeitgeber Ihnen eine steuerfreie Reisekostenpauschale gewährt oder Ihre Ausgaben aufgrund von Belegen erstattet.
- Sie gleichzeitig den Freibetrag für doppelte Haushaltsführung geltend machen.
Standardsätze | Tagessatz | Wie lange? |
Verpflegung | 2023: 555 DKK 2022: 539 DKK | Nicht länger als 12 Monate. Nach einem Jahr können Sie einen Freibetrag nur anhand von nachgewiesenen Ausgaben für Verpflegung geltend machen. |
Unterkunft | 2023: 238 DKK 2022: 231 DKK | Solange es sich um einen vorübergehenden Arbeitsplatz handelt |
Beispiel für 2022:
Ihre Geschäftsreise beginnt am Montag um 8.00 Uhr und endet am Mittwoch um 15.00 Uhr.
Freibetrag Unterkunft (2 Tage, Montag und Dienstag, à 223 DKK) | 446 DKK |
Freibetrag Verpflegung (2 Tage, Montag und Dienstag, à 521 DKK) | + 1.042 DKK |
Freibetrag Verpflegung (7/24 von 521 DKK, Mittwoch von 08:00 bis 15:00)) | + 152 DKK |
Freibetrag insgesamt | = 1.640 DKK |
Tragen Sie Ihre Ausgaben in Rubrik 53 Ihres Steuerbescheids und in Rubrik 429 Ihres Vorauszahlungsbescheids ein.
Ohne Belege können Sie einen Freibetrag in Höhe von 400 DKK pro Woche geltend machen. Wollen Sie einen höheren Freibetrag ansetzen, müssen Sie Ihre Ausgaben durch Belege nachweisen.
Tragen Sie Ihre Ausgaben in Rubrik 53 Ihres Steuerbescheids und in Rubrik 429 Ihres Vorauszahlungsbescheids ein.
Bedingungen
- Die doppelte Haushaltsführung muss im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit stehen.
- Ihr Arbeitsort muss vorübergehend sein (zeitlich befristet).
- Sie müssen verheiratet sein, in einer Lebenspartnerschaft leben oder alleinerziehend sein.
- Die Entfernung zwischen den Wohnungen muss so weit sein, dass es unzumutbar wäre, jeden Tag hin und her zu fahren.
- Sie können den Freibetrag für doppelte Haushaltsführung höchstens für zwei Jahre geltend machen.
- Sie können nicht gleichzeitig den Freibetrag für doppelte Haushaltsführung und den Freibetrag für Verpflegung und Unterkunft geltend machen.