Aus der Steuerkarte (skattekort) geht hervor, welchen Steuersatz Sie auf Ihr Einkommen zahlen müssen. Der Steuersatz hängt davon ab, wie viel Sie im Jahr verdienen und welche Freibeträge und Pauschalen Sie geltend machen können.

Ihre Steuerkarte ist digital (also keine eigentliche 'Karte'), und Sie finden sie online auf Ihrem Steuerbudget/Vorauszahlungsbescheid (forskudsopgørelse) in unserem TastSelv-System.

Wenn Sie noch keine Steuerkarte haben, können Sie auf unserer Seite Steuerkarte für nicht-dänische Arbeitnehmer mehr darüber erfahren, wie Sie diese beantragen.

'Steuerkarte' ist der Sammelbegriff für Lohnsteuerkarte (hovedkort), Zweitkarte (bikort) und Steuerfreikarte (frikort).

Wenn Sie in Dänemark leben, dürfen Sie einen bestimmten Betrag im Jahr verdienen, ohne dass Sie davon Steuern zahlen müssen. Verdienen Sie weniger als diesen Betrag, kommt die Steuerfreikarte zum Einsatz. Verdienen Sie mehr, benötigen Sie stattdessen die Lohnsteuerkarte und evt. die Zweitkarte.

Mit unserem Guide können Sie herausfinden, welche Steuerkarte für Sie in Frage kommt.

Was versteht man unter einer Steuerkarte?

Aus der Steuerkarte geht hervor, welchen Steuersatz Sie auf Ihr Einkommen zahlen müssen. Die Steuerkarte ist Teil Ihres Vorauszahlungsbescheids (forskudsopgørelse). Es gibt 3 verschiedene Steuerkarten, die in verschiedenen Situationen zum Einsatz kommen. Hier können Sie sehen, wann Sie welche Karte verwenden müssen. 

Steuerfreikarte

Die Steuerfreikarte (frikort) nennt den Betrag, den Sie verdienen können, ohne davon Steuern zahlen zu müssen. Arbeitsmarktbeitrag (am-bidrag) muss jedoch trotzdem abgeführt werden.

Wann muss ich meine Steuerfreikarte benutzen?

Dekorativ

Die Steuerfreikarte verwenden Sie, wenn Sie ein geringes Einkommen beziehen oder als Jugendlicher beschäftigt sind.
Wenn Ihr Einkommen den Betrag auf der Steuerfreikarte übersteigt, müssen Sie Ihre Lohnsteuerkarte verwenden.

Was muss ich selber tun?

Alle über 15 erhalten automatisch eine Steuerfreikarte. 

Unter 15-Jährige müssen zunächst einen TastSelv-Code und dann eine Steuerfreikarte bestellen.

Denken Sie daran, Ihr zu erwartendes Einkommen für das laufende Jahr in Ihrem Vorauszahlungsbescheid (forskudsopgørelse) einzutragen.

Lohnsteuerkarte

Auf der Lohnsteuerkarte (hovedkort) steht, wie hoch Ihr Steuersatz ist, und wie hoch Ihr Freibetrag ist, auf den Sie keine Steuern zahlen müssen. Wenn eine Auszahlungsstelle Ihre Lohnsteuerkarte verwendet, müssen Sie nur den Betrag versteuern, der Ihren Freibetrag übersteigt.

Wann muss ich meine Lohnsteuerkarte benutzen?

Dekorativ

Die Lohnsteuerkarte verwenden Sie für Ihr Haupteinkommen, z.B. Arbeitsentgelt oder staatliche Ausbildungsförderung (SU). Die Lohnsteuerkarte darf nur von einer Auszahlungsstelle verwendet werden.

Was muss ich selber tun?

Wenn Sie mehrere Einkommen haben, müssen Sie den Arbeitgeber bzw. die Auszahlungsstelle informieren, den/die Ihre Lohnsteuerkarte verwenden soll - denn die Lohnsteuerkarte darf nur einmal verwendet werden.

Denken Sie daran, Ihr zu erwartendes Einkommen für dieses Jahr in Ihrem Vorauszahlungsbescheid (forskudsopgørelse) anzugeben.

Zweitkarte

Auf der Zweitkarte (bikort) steht, wie hoch Ihr Steuersatz ist. Die Zweitkarte kommt nur zum Einsatz, wenn Sie Einkommen von mehreren Stellen beziehen, z. B. von der staatlichen Ausbildungsförderung (SU) und durch einen Job. Wenn eine Stelle Ihre Zweitkarte verwendet, wird Ihr Einkommen voll besteuert. 

Wann muss ich meine Zweitkarte benutzen?

Dekorativ

Verwenden Sie die Zweitkarte, wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben, oder wenn Sie sowohl SU als auch ein Arbeitsentgelt beziehen.
Die Zweitkarte wird also von allen Auszahlungsstellen verwendet, die nicht die Lohnsteuerkarte verwenden.

Was muss ich selber tun?

Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, dass dieser Ihre Zweitkarte verwenden soll, falls die Lohnsteuerkarte von einem anderen Arbeitgeber genutzt wird.

Denken Sie daran, Ihr zu erwartendes Einkommen für dieses Jahr in Ihrem Vorauszahlungsbescheid (forskudsopgørelse) anzugeben.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Lohnsteuerkarte nur von einer Stelle bzw. Arbeitgeber verwendet werden darf; Zweitkarte und Steuerfreikarte können von mehreren Stellen bzw. Arbeitgebern verwendet werden.

Wenn Sie sich beim TastSelv-System einloggen und hier Søg i indkomstoplysninger (Einkommensangaben suchen) wählen, bekommen Sie angezeigt, welche(r) Arbeitgeber(in) bzw. Auszahlungsstelle welche Ihrer Steuerkarten verwendet.

Wenn Ihr(e) Arbeitgeber(in) bzw. Auszahlungsstelle die falsche Steuerkarte für Sie verwendet und Sie darauf aufmerksam werden, müssen Sie beachten, dass Sie dies nicht selbst berichtigen können. Das kann nur der/die Arbeitgeber(in) bzw. Auszahlungsstelle, indem er/sie sich an uns wendet.

  • Informieren Sie Ihr(e) Arbeitgeber(in) bzw. Auszahlungsstelle darüber, welche Steuerkarte zu verwenden ist (hoved- oder bikort).
  • Ihr(e) Arbeitgeber(in) bzw. Auszahlungsstelle kann nach Erhalt der Karte die Angaben berichtigen.
  • Haben Sie zu viel Steuern gezahlt, erhalten Sie im Folgejahr eine entsprechende Steuererstattung.

Wenn Ihr Ihr(e) Arbeitgeber(in) bzw. Auszahlungsstelle Probleme bei der Bestellung der neuen Steuerkarte hat, sind wir telefonisch unter der Nummer (+45) 72 22 28 24 zu erreichen.

Ihre Steuerkarte kann sich im Laufe eines Jahres ändern - z.B. wenn Sie Angaben auf Ihrem Steuerbudget/Vorauszahlungsbescheid (forskudsopgørelse) ändern müssen. Solche Änderungen können sich z.B. auf den zu zahlenden Steuersatz oder auf Ihre Freibeträge auswirken. Damit kann sich auch die Höhe des Gehalts ändern, das Sie ausgezahlt bekommen.

Es ist aber wichtig, dass Sie korrekte Angaben im Steuerbudget machen, da Sie andernfalls eine Steuernachzahlung am Ende des Jahres riskieren.

Ihr Arbeitgeber wird automatisch darüber informiert, wenn sich Ihr Steuersatz bzw. Ihre Freibeträge ändern.

Mehr darüber erfahren, was zu tun ist, wenn sich Ihr Einkommen ändert

Einkünfte aus Freiberuflichkeit oder aus einmaligen Leistungen (z.B. wenn Sie ein Konzert gegeben oder einen Vortrag gehalten haben) werden als B-Einkommen (B-indkomst) bezeichnet. Darauf müssen Sie B-Steuern zahlen. 

B-Einkommen ist Einkommen, von dem vor der Auszahlung noch keine Steuern und kein AM-Beitrag abgezogen wurde. Dafür sind Sie selbst verantwortlich.

In Ihrem Steuerbudget/Vorauszahlungsbescheid (forskudsopgørelse) müssen Sie angeben, wie viel B-Einkommen Sie im nächsten Jahr voraussichtlich verdienen werden. Auf 
B-Einkommen (Honorare) - Steuern für Freiberufler und Selbständige können Sie mehr darüber lesen, wie Sie Steuern und AM-Beitrag auf B-Einkommen zahlen.