'Steuerkarte' ist der Sammelbegriff für Lohnsteuerkarte (hovedkort), Zweitkarte (bikort) und Steuerfreikarte (frikort).
Wenn Sie in Dänemark leben, dürfen Sie einen bestimmten Betrag im Jahr verdienen, ohne dass Sie davon Steuern zahlen müssen. Verdienen Sie weniger als diesen Betrag, kommt die Steuerfreikarte zum Einsatz. Verdienen Sie mehr, benötigen Sie stattdessen die Lohnsteuerkarte und evt. die Zweitkarte.
Mit unserem Guide können Sie herausfinden, welche Steuerkarte für Sie in Frage kommt.
Was versteht man unter einer Steuerkarte?
Aus der Steuerkarte geht hervor, welchen Steuersatz Sie auf Ihr Einkommen zahlen müssen. Die Steuerkarte ist Teil Ihres Vorauszahlungsbescheids (forskudsopgørelse). Es gibt 3 verschiedene Steuerkarten, die in verschiedenen Situationen zum Einsatz kommen. Hier können Sie sehen, wann Sie welche Karte verwenden müssen.
Die Steuerfreikarte (frikort) nennt den Betrag, den Sie verdienen können, ohne davon Steuern zahlen zu müssen. Arbeitsmarktbeitrag (am-bidrag) muss jedoch trotzdem abgeführt werden.
Wann muss ich meine Steuerfreikarte benutzen?
Die Steuerfreikarte verwenden Sie, wenn Sie ein geringes Einkommen beziehen oder als Jugendlicher beschäftigt sind.
Wenn Ihr Einkommen den Betrag auf der Steuerfreikarte übersteigt, müssen Sie Ihre Lohnsteuerkarte verwenden.
Alle über 15 erhalten automatisch eine Steuerfreikarte.
Unter 15-Jährige müssen zunächst einen TastSelv-Code und dann eine Steuerfreikarte bestellen.
Denken Sie daran, Ihr zu erwartendes Einkommen für das laufende Jahr in Ihrem Vorauszahlungsbescheid (forskudsopgørelse) einzutragen.
Auf der Lohnsteuerkarte (hovedkort) steht, wie hoch Ihr Steuersatz ist, und wie hoch Ihr Freibetrag ist, auf den Sie keine Steuern zahlen müssen. Wenn eine Auszahlungsstelle Ihre Lohnsteuerkarte verwendet, müssen Sie nur den Betrag versteuern, der Ihren Freibetrag übersteigt.
Wann muss ich meine Lohnsteuerkarte benutzen?
Die Lohnsteuerkarte verwenden Sie für Ihr Haupteinkommen, z.B. Arbeitsentgelt oder staatliche Ausbildungsförderung (SU). Die Lohnsteuerkarte darf nur von einer Auszahlungsstelle verwendet werden.
Wenn Sie mehrere Einkommen haben, müssen Sie den Arbeitgeber bzw. die Auszahlungsstelle informieren, den/die Ihre Lohnsteuerkarte verwenden soll - denn die Lohnsteuerkarte darf nur einmal verwendet werden.
Denken Sie daran, Ihr zu erwartendes Einkommen für dieses Jahr in Ihrem Vorauszahlungsbescheid (forskudsopgørelse) anzugeben.
Auf der Zweitkarte (bikort) steht, wie hoch Ihr Steuersatz ist. Die Zweitkarte kommt nur zum Einsatz, wenn Sie Einkommen von mehreren Stellen beziehen, z. B. von der staatlichen Ausbildungsförderung (SU) und durch einen Job. Wenn eine Stelle Ihre Zweitkarte verwendet, wird Ihr Einkommen voll besteuert.
Wann muss ich meine Zweitkarte benutzen?
Verwenden Sie die Zweitkarte, wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben, oder wenn Sie sowohl SU als auch ein Arbeitsentgelt beziehen.
Die Zweitkarte wird also von allen Auszahlungsstellen verwendet, die nicht die Lohnsteuerkarte verwenden.
Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, dass dieser Ihre Zweitkarte verwenden soll, falls die Lohnsteuerkarte von einem anderen Arbeitgeber genutzt wird.
Denken Sie daran, Ihr zu erwartendes Einkommen für dieses Jahr in Ihrem Vorauszahlungsbescheid (forskudsopgørelse) anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Lohnsteuerkarte nur von einer Stelle bzw. Arbeitgeber verwendet werden darf; Zweitkarte und Steuerfreikarte können von mehreren Stellen bzw. Arbeitgebern verwendet werden.