Falls Sie keinen Steuerbescheid erhalten haben, kann dies einen der folgenden Gründe haben:

  • Sie oder Ihr Ehepartner haben ein eigenes Unternehmen
  • Sie haben früher ein eigenes Unternehmen geführt
  • Sie beziehen Einkünfte aus dem Ausland (z.B. aus ausländischen Aktien und Wertpapieren)
  • Sie haben früher Einkünfte aus dem Ausland bezogen (aber nicht im Jahr 2021)
  • Sie haben einen Teil des Jahres im Ausland gelebt

Falls Sie z.B. ein eigenes Unternehmen besitzen oder Einkünfte aus dem Ausland beziehen, erhalten Sie einen Servicebrief im Selbsteingabeverfahren TastSelv und eine Steuererklärung. Nachdem Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben, erstellen wir Ihren Steuerbescheid.

Falls Ihr Ehepartner eine Steuererklärung abgeben muss, erhalten Sie eine Servicemitteilung im Selbsteingabeverfahren TastSelv. Ihren Steuerbescheid erhalten Sie, wenn Ihr Ehepartner die Steuererklärung abgegeben hat.

Wenn die Angaben in der Servicemitteilung korrekt sind und Sie selbst keine weiteren Angaben hinzuzufügen haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen.
Falls Sie etwas berichtigen möchten, können Sie sich bei TastSelv einloggen, hier Ret årsopgørelsen/oplysningsskemaet wählen und dann die neuen Beträge eintragen. Klicken Sie dann auf Næste und Godkend. Ihre Berichtigungen werden in Ihrem neuen Steuerbescheid berücksichtigt, den Sie erhalten, nachdem Ihr Ehepartner die Steuererklärung abgegeben hat.

Wenn Sie früher selbstständig gewesen sind und eine Steuererklärung (oplysningsskema) abgegeben haben, müssen Sie in Rubrik 71 angeben, dass Sie kein eigenes Unternehmen mehr haben, und die anderen Beträge in der Steuererklärung bestätigen. Nachdem Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben, erstellen wir Ihren Steuerbescheid (årsopgørelse).

Falls Sie früher Einkünfte aus dem Ausland bezogen haben (jedoch nicht 2021), müssen Sie dies in der Rubrik 496 angeben und die anderen Beträge in der Steuererklärung (oplysningsskema) bestätigen. Nachdem Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben, erstellen wir Ihren Steuerbescheid (årsopgørelse).

Wenn Sie im Laufe des Jahres sowohl in Dänemark als auch im Ausland gelebt haben, und wenn Sie deshalb sowohl unbeschränkt als auch beschränkt steuerpflichtig waren, können Sie nicht das Selbsteingabeverfahren TastSelv für Ihre Steuererklärung (oplysningsskema) verwenden. Stattdessen müssen Sie eine oder mehrere Steuererklärungen ausfüllen.

Sie können folgendes Formular ausfüllen: 

Wenn Sie gleichzeitig ein eigenes Unternehmen hatten und/oder Immobilien vermietet haben, müssen Sie darüber hinaus folgende Formulare ausfüllen:

Außerdem ist auszufüllen:

Senden Sie die Steuererklärungen (oplysningsskema) an das Steueramt 

So wird's gemacht:

  1. In das Selbsteingabeverfahren TastSelv einloggen
  2. Kontakt auswählen
  3. Skriv til os (Dänisches Steueramt anschreiben) auswählen
  4. Indsend-indberet til os (Erklärung abgeben/einsenden) auswählen  
  5. Angaben eintragen, Steuererklärungen beifügen und auf Send (senden) klicken

Sie können die Steuererklärungen auch per Briefpost an das Steueramt unter folgender Adresse senden:

Skattestyrelsen
Nykøbingvej 76, Bygning 45
DK-4990 Sakskøbing

Einsendefrist für die Steuererklärungen (oplysningsskema)

Die Steuererklärungen müssen Sie bis spätestens 1. Juli 2022 abgeben. Sie erhalten Ihren Steuerbescheid (årsopgørelse) Ende des Jahres.