Aufgrund der Berücksichtigung im Vorauszahlungsbescheid und Steuerbescheid müssen Sie jedes Jahr neu über die Anwendung der Grenzgängerregeln entscheiden. Die Wahl für ein Einkommensjahr ist spätestens am 1. Juli des auf das betreffende Einkommensjahr folgenden Jahres zu treffen. Sie können Ihre Wahl spätestens am 30. Juni im zweiten Kalenderjahr nach Ablauf des Einkommensjahres ändern. Sie müssen selbst in Ihrem Vorauszahlungsbescheid und/oder Steuerbescheid angeben, dass Sie sich für die Grenzgängerregeln entschieden haben.
Falls Sie in Zusammenhang mit Ihrem Vorauszahlungsbescheid wünschen, sich nach den Regeln für Grenzgänger besteuern zu lassen, müssen Sie das Dänische Steueramt (Skattestyrelsen) unter der Telefonnummer +45 72 22 28 92 oder per E-Mail im Loginbereich unserer Website www.skat.dk kontaktieren.
Was den Steuerbescheid betrifft, müssen Sie selbst die relevanten Auskünfte unter Ret årsopgørelsen (Steuerbescheid ändern) eingeben, nachdem Sie sich bei www.skat.dk eingeloggt haben.
Falls Sie keinen Zugang zum Selbsteingabeverfahren TastSelv haben, müssen Sie als beschränkt steuerpflichtige Person folgende Formulare ausfüllen und an das Dänische Steuermant senden:
04.009 „Tax return for taxpayers with limited liability“ (Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige)
und
04.031 „Supplement to tax return for taxpayers with limited liability“ (Zusatz zur Steuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige)
Bei doppeltem Wohnsitz verwenden Sie diese Formulare:
04.003 „Tax return“ (Steuererklärung)
und
04.032 „Supplement to tax return for tax payers with full tax liability“ (Zusatz zur Steuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige).
Ob Sie andere, besondere Formulare verwenden müssen, geht aus den Formularen 04.031 und 04.032 hervor.