Kommen Sie nach Dänemark, um zu studieren, hat dies Auswirkungen auf Ihre Steuerpflicht. Rufen Sie uns an und schreiben Sie uns, damit wir Sie korrekt erfassen können, und informieren Sie uns:
- Haben Sie einen Nebenjob oder rechnen Sie damit, einen Nebenjob anzutreten?
- Betreiben Sie ein eigenes Unternehmen neben Ihrem Studium?
- Sind Sie in Ihrem Heimatland steuerpflichtig?
Studenten aus bestimmten Ländern können einen speziellen Studentenfreibetrag geltend machen. Hier können Sie sehen, welche Länder von dieser Regelung umfasst sind (englischer Link).
Falls Sie unter diese Regeln fallen, müssen Sie das Formular 04.062 zusammen mit einer Bescheinigung über Ihre Anmeldung bei einer Lehranstalt in Dänemark an das Dänische Steueramt (Skattestyrelsen) senden. Formular 04.062 (dänisch und englisch) ausfüllen und einreichen
Falls Ihnen der Freibetrag in Ihrem Vorauszahlungsbescheid (forskudsopgørelse) genehmigt wird, müssen Sie selber dafür sorgen, ihn in Ihre Steuererklärung (oplysningsskema) einzutragen.