Wir raten Ihnen, das Dänische Steueramt (Skattestyrelsen) unter der Telefonnummer 45 72 22 27 80 anzurufen, sobald Sie sich beim dänischen Einwohnermeldeamt (Folkeregisteret) angemeldet haben. Dann stellen wir Ihre Steuerkarte aus. Dafür benötigen wir Auskünfte von Ihnen darüber, wie viel Sie voraussichtlich verdienen werden, und ob Sie darüber hinaus andere Einkünfte und mögliche Freibeträge haben werden.

Alle Einwohner Dänemarks benötigen ein NemKonto. Ein NemKonto ist ein normales Bankkonto, auf das Lohn/Gehalt von dänischen Arbeitgebern und Bezüge von Staat oder Kommune eingezahlt werden. Das Steueramt überweist Ihnen zu viel gezahlte Steuern auf Ihr NemKonto.

Sie können sowohl ein dänisches als auch ein Konto in Deutschland oder in einem anderen Land als NemKonto einrichten.

So richten Sie ein dänisches Konto als NemKonto ein

So richten Sie ein deutsches Konto als NemKonto ein

Rufen Sie bitte das Dänische Steueramt (Skattestyrelsen) unter der Nummer ( 45) 72 22 27 80 an, wenn Sie als Au-pair nach Dänemark kommen. Von Ihrem Taschengeld und Ihrer freien Unterkunft müssen Sie Steuern zahlen. Dazu tragen Sie die betreffenden Beträge in Ihren Vorauszahlungsbescheid (forskudsopgørelse) ein und wir senden Ihnen daraufhin Überweisungsformulare für die Steuerzahlungen. Ihre Einkünfte werden am Jahresende automatisch in Ihren Steuerbescheid übertragen.

Kommen Sie nach Dänemark, um zu studieren, hat dies Auswirkungen auf Ihre Steuerpflicht. Rufen Sie uns an und schreiben Sie uns, damit wir Sie korrekt erfassen können, und informieren Sie uns:

  • Haben Sie einen Nebenjob oder rechnen Sie damit, einen Nebenjob anzutreten?
  • Betreiben Sie ein eigenes Unternehmen neben Ihrem Studium?
  • Sind Sie in Ihrem Heimatland steuerpflichtig?

Studenten aus bestimmten Ländern können einen speziellen Studentenfreibetrag geltend machen. Hier können Sie sehen, welche Länder von dieser Regelung umfasst sind (englischer Link).

Falls Sie unter diese Regeln fallen, müssen Sie das Formular 04.062 zusammen mit einer Bescheinigung über Ihre Anmeldung bei einer Lehranstalt in Dänemark an das Dänische Steueramt (Skattestyrelsen) senden. Formular 04.062 (dänisch und englisch) ausfüllen und einreichen

Falls Ihnen der Freibetrag in Ihrem Vorauszahlungsbescheid (forskudsopgørelse) genehmigt wird, müssen Sie selber dafür sorgen, ihn in Ihre Steuererklärung (oplysningsskema) einzutragen.

Kommen Sie als Forscher oder hoch bezahlter Mitarbeiter nach Dänemark, können Sie unter einer Regelung registriert werden, bei der Ihr Einkommen mit einem niedrigeren Steuersatz besteuert wird. Dazu müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Mehr über die Sonderregelung für ausländische Forscher und hoch bezahlte Mitarbeiter

Wenn Sie nach Dänemark ziehen, müssen Sie uns über Immobilien und Vermögen (Konten/Depots und Wertpapiere) im Ausland informieren. Für jedes Jahr müssen Sie den Betrag auf Ihrem Steuerbescheid (årsopgørelse) bzw. auf Ihrer Steuererklärung (oplysningsskema) angeben.

Wenn Sie eine Renten- oder Lebensversicherung im Ausland abgeschlossen haben, müssen Sie das Formular 49.020 bei uns einreichen

Mehr über Vermögen, Immobilien und Rentenversicherungen im Ausland (dänischer Link)

Wenn Sie früher bereits in Dänemark gelebt haben und jetzt wiederkehren, rufen Sie uns bitte unter der Nummer +45 72 22 27 80 an, damit wir überprüfen können, ob Sie korrekt erfasst sind. Falls notwendig, können wir Ihnen direkt eine Steuerkarte ausstellen.

Wenn Sie nach Dänemark ziehen möchten oder gerade hergezogen sind, empfehlen wir Ihnen, unseren Leitfaden für das dänische Steuersystem zu lesen.

Für andere praktische Fragen empfehlen wir Ihnen die Seiten lifeindenmark.dk und workindenmark.dk