Änderungen bei den Bestimmungen zur unbeschränkten Steuerpflicht bei Wohnsitz in Dänemark
Aufgrund der Coronasituation können Sie, wenn Sie in Dänemark wohnen, vorübergehend wählen, dass Sie nicht in Dänemark unbeschränkt steuerpflichtig werden bei ununterbrochenem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten in Dänemark bzw. bei Aufenthalt von mehr als 180 Tagen innerhalb der letzten 12 Monate. Dies gilt, wenn die Überschreitung dieses Zeitraums einem Aufenthalt in Dänemark zwischen dem 9. März und dem 30. Juni 2020 geschuldet ist.
Beachten Sie, dass - wenn Sie während Corona in Dänemark gearbeitet haben - sowohl Gehalt als auch Einkommen für freiberufliche Tätigkeit der Steuerpflicht nach den erweiterten Bestimmungen zur beschränkten Steuerpflicht unterliegt. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie in diesem Zeitraum gearbeitet haben, Überstunden abgewickelt haben, krankgemeldet waren oder Urlaub hatten. Liegt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Dänemark und Ihrem gewöhnlichen Wohnsitzland vor, gilt dies auch weiterhin.
Wenn Sie von der Übergangsregelung Gebrauch machen möchten, müssen Sie uns dies spätestens am 21. September 2021 mitteilen. Sie können Ihre Entscheidung bis zum 30. Juni 2022 ändern.
So informieren Sie uns
Sie müssen uns selber von sich aus mitteilen, dass Sie eine beschränkte Steuerpflicht wünschen. Sie können uns unter +45 72 22 27 80 anrufen oder uns über das Kontaktformular schreiben, indem Sie sich beim TastSelv-System oben rechts auf der Homepage einloggen. Wählen Sie Kontakt > Skriv til os (Schreiben Sie uns) > Indsend/indberet til os (fx blanket/bilag) (Angaben einreichen (z.B. Formulare/Anhänge)) > Udland (ausländische Steuerverhältniss) > Covid-19: valg af skattepligt eller nedslag i beskatning (Covid-19: Wahl der Steuerpflicht oder Steuerabzüge)
Wenn Sie eine Besteuerung nach der unbeschränkten Steuerpflicht wünschen, können Sie dies nicht selber im TastSelv-System ändern. Dafür müssen Sie uns Ihre Informationen über das Formular 04.003 und evt. Formular 04.012 einreichen, wenn Sie auch Einkommen aus dem Ausland melden müssen.