Sie können Ihre Steuerbescheide aus früheren Jahren berichtigen, falls Sie einen Freibetrag oder ein Einkommen vergessen haben. In vielen Fällen können Sie die Berichtigung selber im Selbsteingabeverfahren TastSelv vornehmen. Dann erhalten Sie umgehend Ihren neuen Steuerbescheid, und Sie erhalten gegebenenfalls schneller Geld zurück.

Steuerbescheid einsehen und berichtigen

Falls Rubriken, die Sie nicht selbst ändern können, berichtigt werden müssen, oder falls Sie einen Steuerbescheid von vor den u.g. Fristen berichtigen wollen, müssen Sie dies direkt beim Dänischen Steueramt (Skattestyrelsen) beantragen. Nur unter besonderen Umständen können Sie Steuerbescheide von früher als unten genannt ändern lassen. Im Antrag müssen Sie erläutern, was berichtigt werden soll und warum. Vergessen Sie nicht, relevante Belege beizufügen.

Antrag auf Berichtigung früherer Steuerbescheide (in dänischer Sprache - erfordert persönliche MitID)

Falls Sie keine MitID haben oder Sie im Besitz einer Zugangsgenehmigung (z. B. als Steuerberater) oder itID-Mitarbeitersignatur sind, müssen Sie den Antrag über die Funktion Schreiben Sie uns einsenden.

Berichtigungsfristen
Steuerbescheid für Berichtigungsfrist
2022 1. Mai 2026
2021 1. Mai 2025
2020 1. Mai 2024
2019 2. Mai 2023

Besondere Umstände bei Berichtigungen, die noch länger zurückliegen

Nur unter besonderen Umständen können Sie Ihren Steuerbescheid für davorliegende Jahre berichtigen lassen. Sie müssen die Berichtigung beantragen und Ihre gewünschten Änderungen begründen und belegen.

Was sind besondere Umstände?

Im Allgemeinen muss von externen Faktoren die Rede sein, die weder auf Sie oder Ihren Berater zurückzuführen sind. Falls Sie oder Ihr Berater einen Freibetrag vergessen, die Regeln falsch verstanden oder Fehler bei der Buchführung gemacht haben, können Sie Ihren Steuerbescheid nicht berichtigen lassen. Aber wenn Sie z. B. für Solarzellenanlagen oder private Windkraftanlagen sowohl den Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen (Håndværkerfradrag) als auch staatliche Unterstützung bekommen haben, ist dies ein gültiger Grund für eine Berichtigung des Steuerbescheids.

Auch kann nicht als besonderer Umstand geltend gemacht werden, dass Sie für ein Jahr keine Steuererklärung abgegeben haben, und das Steueramt das Einkommen deswegen aufgrund einer Schätzung festgelegt hat.

Wenn Sie Einkommen erzielt haben, das nicht aus Ihrem Steuerbescheid hervorgeht, kann dies evt. als besonderer Umstand gelten.

Für eine Berichtigung des Steuerbescheids muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Grundlage für den Steuerbescheid hat sich geändert, z. B. weil ein Urteil ergangen ist, nach dem Sie staatliches Ausbildungsförderungsgeld oder Lohnersatzleistungen zurückzahlen müssen, oder weil das Steueramt genehmigt hat, dass eine bereits ausgezahlte Entschädigung anders verteilt wird.
  • Ihre Steuerveranlagung für ein früheres Einkommensjahr oder die Steuerveranlagung Ihres Ehepartners für ein früheres Jahr wurde geändert, und diese Änderung hat Konsequenzen für das betreffende Einkommensjahr.
  • Eine Steuerbehörde außerhalb Dänemarks hat eine Entscheidung getroffen, die Einfluss auf Ihre Besteuerung hat.
  • Die bisherige Praxis wurde von einem Gericht oder dem Steuerrat des Steueramts aufgehoben.
  • Der Steuerrat hat eine Entscheidung des Steuerbeschwerdeamts geändert.
  • Die Übertragungssumme für ein Objekt, das Sie einer anderen Person verkauft oder von einer anderen Person gekauft haben, wurde geändert.
  • Es liegen andere besondere Umstände vor, z. B. längere Krankheit oder Fehler bei der Behörde.

Sie müssen Ihren Antrag spätestens sechs Monate nach Kenntnisnahme des Umstands, der die Änderung begründet, stellen.

Wenn Sie Ihren Steuerbescheid berichtigen, kann es vorkommen, dass Sie über den Betrag hinaus, der bereits berechnet, erhoben oder ausgezahlt worden ist, Steuern nachzahlen müssen oder erstattet bekommen. Das geht aus Ihrem neuen Steuerbescheid hervor.

Der Betrag wird normalerweise innerhalb von 12 Werktagen auf Ihr NemKonto überwiesen, es sei denn, Sie haben Schulden bei öffentlichen Behörden.