Wenn Sie eine Ganzjahreswohnung in Dänemark zur Verfügung haben oder für mehr als 6 Monate in Dänemark wohnen, ohne in Ihr Heimatland zu reisen, werden Sie - entsprechend den dänischen Bestimmungen - in Dänemark unbeschränkt steuerpflichtig.
Wenn Sie gleichzeitig immer noch unbeschränkt steuerpflichtig in Ihrem Heimatland sind, unterliegen Sie somit in zwei Ländern der unbeschränkten Steuerpflicht. In diesem Fall müssen Sie beim Dänischen Steueramt Informationen einreichen, die belegen, dass Sie in Ihrem Heimatland unbeschränkt steuerpflichtig sind, damit entschieden werden kann, welchem Land im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens die Besteuerung zufällt.
Danach werden wir Ihre spezifische Situation bewerten, darunter, wo Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Interessen liegen. Das bedeutet, dass das Land, in dem Sie ansässig sind, das Land ist, in dem Sie die engsten wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen haben. In der Regel sind Sie in dem Land, in dem der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen liegt, unbeschränkt steuerpflichtig; umgekehrt sind Sie in dem jeweils anderen Land beschränkt steuerpflichtig.
Wenn nicht entschieden werden kann, in welchem Land Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Interessen primär liegen, wird zugrunde gelegt, in welchem Land Sie sich am meisten aufhalten.
Möchten Sie eine Besteuerung nach den Bestimmungen zum Doppelwohnsitz beantragen?
Dann müssen Sie Unterlagen einreichen, die belegen, dass Sie in Ihrem Heimatland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Diese Unterlagen müssen von der Steuerbehörde in Ihrem Heimatland ausgestellt worden sein.
Sie können die Unterlagen einreichen, indem Sie sich beim Selbsteingabeverfahren TastSelv auf www.skat.dk/tastselv einloggen und dort Kontakt > Skriv til os > Indsend-indberet til os > Udland > Bekræftelse af skattepligt (Bestätigung der Steuerpflicht) wählen.
Ansässig in Dänemark
Wenn Sie in Dänemark ansässig sind und Sie Bankkonten, Immobilien, Rentenversicherungen oder anderes Vermögen in Ihrem Heimatland haben, müssen Sie uns dies mitteilen. Wenn Sie in Dänemark wohnen, müssen Sie all Ihr Einkommen und alle Freibeträge melden - ganz gleich, ob diese aus dem Ausland oder aus Dänemark stammen.
Mehr über Einkommen/Vermögen oder Immobilien im Ausland (dänischer Link)