Aktionäre können eine Rückerstattung der Dividendensteuer beantragen, wenn die einbehaltene Dividendensteuer die endgültige Dividendensteuer im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens oder geltenden dänischen Steuerrechts übersteigt.
Sie können eine Rückerstattung der Dividendensteuer digital beantragen. Um eine Rückerstattung beantragen zu können, muss der Aktionär in einem anderen Land steuerpflichtig bzw. nicht steuerpflichtig in Dänemark sein. Sie können die Rückerstattung entweder als Aktionär oder als Stellvertreter eines Aktionärs beantragen.
Mehr erfahren und Rückerstattung der Dividendensteuer beantragen
Status Ihres Antrags
Wenn Sie die Rückerstattung der Dividendensteuer beantragen, erhalten Sie eine Quittung, dass wir Ihren Antrag erhalten haben. Dies ist der Fall seit dem 1. Januar 2016.
Wir haben nun ein Schreiben an alle Antragsteller für Rückerstattungen geschickt, die vor dem 31. Dezember 2019 einen Rückerstattungsantrag eingereicht haben und deren Antrag noch nicht bearbeitet wurde. In diesem Schreiben geben wir Auskunft über die zu erwartende Sachbearbeitungsdauer für weitere 18 Monate.
Wenn Sie kein Schreiben erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 45 72 38 00 81 zwischen 09.00 - 14.00 Uhr. Dies kann nämlich bedeuten, dass wir nicht über die notwendigen Informationen über Sie verfügen, um Ihren Antrag fertigbearbeiten zu können. Um das Verfahren zu erleichtern, geben Sie bitte den Zeitpunkt der Antragseinreichung und andere Informationen an, die den Antrag identifizieren können.
Rückerstattung der Dividendensteuer von 2015
Ab August 2015 wurden alle Auszahlungen der Rückerstattung an Dividendensteuer eingefroren. Dies geschah aufgrund von Betrugsverdacht in diesem Bereich. Mehr über die Hintergründe erfahren (dänischer Link)
Am 17. März 2016 haben wir die Auszahlung der Dividendensteuer wieder aufgenommen, soweit die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Es muss weiterhin mit einer längeren Sachbearbeitungsdauer gerechnet werden.
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten aufgrund der Aussetzung der Sachbearbeitung. Nach § 69B des dänischen Einkommensteuergesetzes ist das Dänische Steueramt dazu verpflichtet, eine Zinszahlung zu gewähren, wenn die Sachbearbeitungsdauer 6 Monate überschreitet und die Verzögerung nicht dem Empfänger der Dividendenerstattung geschuldet ist. Das Dänische Steueramt wird von Amts wegen die Auszahlung von Zinsen vornehmen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.