Wenn Sie das ganze Jahr über zu wenig Steuern gezahlt haben, wird Ihnen in Ihrem Steuerbescheid mitgeteilt, dass Sie eine Steuernachzahlung leisten müssen.
Bitte melden Sie sich im Selbsteingabeverfahren TastSelv an, um Ihren Steuerbescheid für das betreffende Jahr zu überprüfen.
Sie können die Steuernachzahlung auf verschiedene Weise leisten, abhängig vom Einkommensjahr, auf das sich die Steuernachzahlung bezieht.
Zahlung von Steuernachzahlungen für 2021
Sie können verschiedene Möglichkeiten nutzen, um die Steuernachzahlung für 2021 vorzunehmen. In Ihrem Steuerbescheid wird beschrieben, was für Sie gilt, abhängig von der Höhe der Steuernachzahlung und wann der Steuerbescheid erstellt wurde.
- Zahlung der gesamten oder eines Teils der Steuernachzahlung im Selbsteingabeverfahren TastSelv. Im Selbsteingabeverfahren TastSelv können Sie per Dankort bezahlen oder die Zahlungs-ID sehen, die für die Zahlung per Online-Banking verwendet werden soll. Die Zahlung sollte bis spätestens 1. Juli 2022 erfolgen. Diese Zahlungsoption hat einen niedrigen Zinssatz, da Sie einen Zinsaufschlag vermeiden. Runden Sie den zu zahlen Betrag auf ganze Kronen auf. Wenn Sie eine Steuernachzahlung leisten, wird dies erst 2-3 Werktage später registriert. Im TastSelv-System unter Betaling > Betalingshistorik finden Sie einen Beleg für Ihre Zahlung.
- Wenn in Ihrem Steuerbescheid steht, dass Sie in Raten zahlen müssen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Zahlung wie vorgeschrieben leisten. Bis zum 3. Juli 2018 können Sie Ihre Zahlung jedoch noch wie oben im ersten Punkt beschrieben vornehmen
- In bestimmten Fällen können Sie sich auch dafür entscheiden, nicht zu zahlen. In diesem Fall wird Ihre Steuernachzahlung (maximal DKK 20.944) in Ihre Einkommenssteuervorauszahlung für 2020 einbezogen. Beträge, die 20.944 DKK übersteigen, sind wie in den beiden vorstehenden Punkten beschrieben zu zahlen. Wenn Ihnen diese Option zur Verfügung steht, wird sie in Ihrem Steuerbescheid angegeben.
Mehr Informationen erhalten Sie unter Steuernachzahlung für 2021
Steuernachzahlung für 2020 und Vorjahre
Informationen über Ihre Steuernachzahlung finden Sie in Ihrem Steuerbescheid. Die Zahlungsmethode hängt von der Steuernachzahlung und dem Zeitpunkt der Erstellung Ihres Steuerbescheids ab. Bitte melden Sie sich im Selbsteingabeverfahren TastSelv an, um Ihren Steuerbescheid zu sehen und um zu erfahren, was für Sie gilt.
Wenn Sie einen neuen Steuerbescheid für 2020 oder Vorjahre erhalten, wird Ihre Steuernachzahlung in Raten abgerechnet. Solche Ratenzahlungen sind nur über Ihre Bank oder per Online-Banking möglich. Es ist wichtig, dass Sie bei der Zahlung die richtige Zahlungs-ID verwenden. Die Zahlungs-ID und Ihre Raten finden Sie im Selbsteingabeverfahren TastSelv unter Betaling (Zahlung). Denken Sie daran, das Einkommensjahr auszuwählen, auf das sich Ihre Steuernachzahlung (das Jahr Ihres Steuerbescheids) bezieht.
Abschluss einer Zahlungsvereinbarung mit dem Dänischen Steueramt Skattestyrelsen
Wenn Sie eine Steuernachzahlung zu leisten haben, die Sie nicht bezahlen können, können Sie mit uns eine Zahlungsvereinbarung treffen. Dadurch verhindern Sie, dass die Steuernachzahlung an das Dänische Vollstreckungsamt (Gældsstyrelsen) weitergeleitet wird.
Bitte rufen Sie das Dänische Steueramt (Skattestyrelsen) unter +45 72 22 28 21 an, um mehr über eine solche Vereinbarung zu erfahren.