Beim berechneten steuerlichen Abzug müssen Sie die Mieteinnahmen abzüglich der tatsächlichen Ausgaben versteuern.
Die Einnahmen gelten als Kapitalerträge. Sie müssen daher Ihre Einnahmen abzüglich Ihrer Ausgaben in Rubrik 37 Ihres Steuerbescheids und in Feld 218 Ihres Vorauszahlungsbescheids eintragen.
Sie müssen eine Aufstellung der Mieteinnahmen und Ausgaben erstellen, die Sie uns auf Verlangen vorlegen müssen. Sie müssen Belege für die Positionen vorlegen können, die Sie absetzen.
Ausgaben, die Sie absetzen können:
- Z.B. Strom, Wasser, Heizung.
- Ausgaben für Instandhaltung und Abschreibung von Inventar (ausgenommen elektronische Küchengeräte wie Ofen, Kühlschrank, Herd).
- Ausgaben, die direkt mit der Vermietung zusammenhängen, z.B. Kosten für Werbung
Nicht abzugsfähig sind Ausgaben für die Instandhaltung der Immobilie selbst oder laufende Betriebskosten wie Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Versicherungen.
Ermäßigung bei der Immobilienwertsteuer
Sie müssen keine Immobilienwertsteuer für den Teil der Immobilie zahlen, den Sie vermieten. Sie erhalten die Ermäßigung, indem Sie in Ihrem Steuerbescheid angeben, wie lange Sie vermieten und wie groß der Anteil der Immobilie ist, den Sie mieten.
Steuerfreibetrag für Grundsteuer (Grundsteuer an Ihre Kommune)
Sie können einen Teil der Grundsteuer als Ausgabe absetzen, wenn Sie mindestens 10 % Ihrer Wohnung vermieten.
Wenn Sie z. B. 15 % Ihrer Immobilie vermieten, können Sie 15 % Ihrer Grundsteuer während des Zeitraums der Vermietung abziehen.
Beispiel als Eigentümer (berechneter steuerlicher Abzug)
Mieteinnahmen | 18.000 DKK |
Erhalten für Strom, Wasser und Heizung | 3.000 DKK |
Einnahmen insgesamt | = 21.000 DKK |
Steuerfreibetrag für die anteilige Grundsteuer | - 6.000 DKK |
Steuerfreibetrag für anteiligen Verbrauch von Strom, Wärme und Wasser | - 3.000 DKK |
Steuerpflichtige Einnahmen | = 12.000 DKK |
Sie müssen 12.000 DKK in Rubrik 37 ihres Steuerbescheids und in Feld 218 Ihres Vorauszahlungsbescheids eintragen. Außerdem müssen Sie angeben, wie viel von der Wohnung für welchen Zeitraum vermietet wird.
Ihr gesamter Freibetrag darf Ihre Mieteinnahmen nicht übersteigen.