Wenn Sie Anspruch auf die Entfernungspauschale für den Transport von und zur Arbeit haben und wenn Sie, wie viele andere auch, mehr vom Homeoffice aus gearbeitet haben als sonst, fällt die Entfernungspauschale in diesem Jahr geringer aus als sonst.
Sie erhalten die Pauschale nur für die Tage, an denen Sie wirklich zur Arbeit gependelt sind.
Dies gilt für alle Arten von bezahlter Arbeit, auf die Sie AM-Beitrag abführen, d.h. auch Studienjob, bezahlte Praktika und Jobs mit Gehaltzuschuss
Denken Sie daran, dass Sie die Pauschale selber im Steuerbescheid angeben müssen. Unten können Sie sehen, wie.