Wenn Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt sind und über die deutsch-dänische Grenze pendeln, müssen Sie besonders darauf achten, ob Sie mehr Tage im Homeoffice als normalerweise arbeiten haben. Dies kann nämlich Auswirkungen darauf haben, ob Sie Ihr nur im Arbeitsland versteuern müssen oder ob die Versteuerung zwischen dem Wohnsitz- und dem Arbeitsland aufgeteilt wird.

Zunächst müssen Sie sich einen Überblick darüber verschaffen, wie viele Tage Sie 2022 zu Hause gearbeitet haben, und wie viele Tage Sie an Ihrem Arbeitsplatz waren. 

Wenn Sie nicht im Homeoffice gearbeitet haben, ist der Leitfaden auf dieser Seite für Sie nicht relevant. Dann erledigen Sie Ihren Steuerbescheid bzw. Ihre Steuererklärung wie gewohnt.

Sie müssen uns über die Verteilung Ihres Gehalts im Bezug auf die Tage, an denen Sie im Homeoffice in Dänemark gearbeitet haben, und auf die Tage, an denen Sie an Ihrem Arbeitsplatz waren. Bitte beachten Sie, dass Sie dieselben Schritte im Selbsteingabeverfahren TastSelv erst für den einen Betrag und dann für den anderen Betrag durchführen müssen, siehe unten.

So geht's

  1. Loggen Sie sich bei TastSelv ein und wählen Sie Steuerbescheid/Steuererklärung berichtigen (Ret årsopgørelsen/oplysningsskemaet).

Zunächst geben Sie das Gehalt an, das Sie an den Arbeitstagen in Ihrem Arbeitsland verdient haben.

  1. Öffnen Sie das Modul Ausländisches Einkommen (Udenlandsk lønindkomst)
  2. Wählen Sie Ich führe Arbeit für einen öffentlichen, ausländischen Arbeitgeber aus (Mit arbejde er udført for en offentlig, udenlandsk arbejdsgiver)
  3. Wählen Sie Land: Schweden/Deutschland (Land: Sverige/Tyskland)
  4. Danach werden Sie u.a. gefragt: Erhalten Sie Gehalt von Ihrem öffentlichen Arbeitgeber in Schweden/Deutschland für Arbeit, die in Dänemark ausgeführt wurde (Får du løn fra din offentlige arbejdsgiver i Sverige/Tyskland for arbejde udført i Danmark). Hier antworten Sie mit Nein (Nej).
  5. Beantworten Sie die übrigen Fragen, u.a. müssen Sie Ihr Einkommen für Arbeitstage in Ihrem Arbeitsland angeben.
  6. Wählen Sie Speichern (Gem).

Nun müssen Sie Ihr Einkommen für die Tage im Homeoffice in Dänemark angeben. 

  1. Wählen Sie Einkommen hinzufügen (Tilføj lønindkomst)
  2. Wählen Sie Ich führe Arbeit für einen öffentlichen, ausländischen Arbeitgeber aus (Mit arbejde er udført for en offentlig, udenlandsk arbejdsgiver)
  3. Wählen Sie Land: Schweden/Deutschland (Land: Sverige/Tyskland)
  4. Danach werden Sie u.a. gefragt: Erhalten Sie Gehalt von Ihrem öffentlichen Arbeitgeber in Schweden/Deutschland für Arbeit, die in Dänemark ausgeführt wurde (Får du løn fra din offentlige arbejdsgiver i Sverige/Tyskland for arbejde udført i Danmark). Hier antworten Sie mit Ja.
  5. Beantworten Sie die übrigen Fragen, u.a. müssen Sie Ihr Einkommen für Arbeitstage im Homeoffice in Dänemark angeben.
  6. Wählen Sie Speichern (Gem).

Abschliessend müssen Sie die Änderungen speichern.

  1. Wenn Sie beide Einkommen erstellt haben, wählen Sie Betrag übernehmen (Overfør beløb)
  2. Bestätigen Sie die Änderungen Ihres Steuerbescheids.

Haben Sie teilweise im Homeoffice gearbeitet, müssen Sie sich bei Ihrer Finanzbehörde in Deutschland erkundigen, wie Sie besteuert werden.

In der Regel hat Ihr dänischer, öffentlicher Arbeitgeber Ihr Gehalt im Steuerbescheid angegeben. Deshalb müssen Sie uns darüber informieren, an wie vielen Tagen Sie im Homeoffice und am Arbeitsplatz gearbeitet haben, damit die Besteuerung Ihres Gehalts korrekt zwischen den beiden Ländern aufgeteilt wird, entsprechend den Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens.

So geht's

  1. Loggen Sie sich bei TastSelv ein
  2. Wählen Sie Steuerbescheid/Steuererklärung berichtigen (Ret årsopgørelsen/oplysningsskemaet)
  3. Bei Rubrik 11 klicken Sie auf Woher stammt der Betrag (Se hvor beløbet kommer fra)
  4. Klicken Sie auf Mail senden (Send mail)
  5. Schreiben Sie ’Offentlig arbejdsgiver, fordeling’ (Öffentlicher Arbeitgeber, Verteilung) oben in Ihrer Mitteilung, und geben Sie dann an, wie sich das Einkommen verteilt, d.h. wie viel Sie im Homeoffice und wie viel Sie an Ihrem Arbeitsplatz verdient haben.
  6. Wählen Sie Senden (Send).

Bezahlter Urlaub wird in dem Land versteuert, in dem der Urlaub erworben wird. Wenn z.B. Ihr gesamtes Einkommen in dem Zeitraum in Dänemark versteuert wurde, in dem Sie die Urlaubstage erworben haben (2018 und 2019), werden diese im Einkommensjahr 2020 in Dänemark versteuert. Das gilt auch, wenn Sie die Auszahlung des vorzeitigen Urlaubsgelds (indefrosne feriepenge) beantragt haben.

Wenn Sie doppelten Wohnsitz haben (Wohnsitz in Dänemark und im Ausland), rufen Sie uns bitte unter +45 72 22 28 92 an, damit wir Ihnen weiterhelfen können.