Wenn Sie Dienstleistungen für 8.000 DKK oder mehr gekauft haben, und der Verkäufer diesen Betrag nicht versteuert hat bzw. keine Umsatzsteuer (moms) abgeführt hat, kann das Dänische Steueramt von Ihnen verlangen, Steuern und Umsatzsteuer auf den Teil des Betrags zu zahlen, den Sie bar bezahlt haben.
Sie können aber auf Nummer sicher gehen, indem Sie entweder:
- elektronisch zahlen
- Barkäufe innerhalb von 14 Tagen im Selbsteingabeverfahren TastSelv anmelden
- sich eine Rechnung mit Rechnungsnummer und Namen des Unternehmens aushändigen lassen.
Was besagen die Regeln?
Diese Regeln gelten nur beim Kauf von Dienstleistungen von Unternehmen (z.B. Installation eines Fernsehers oder Kauf von Fahrstunden) und gelten nicht bei reinen Warenkäufen (z.B. Kauf eines Fernsehers, den Sie selbst installieren).
Wenn Sie elektronisch zahlen, werden Sie niemals zu einer zusätzlichen Zahlung verpflichtet, sollte der Verkäufer die Umsatzsteuer nicht korrekt abführen.