Wenn Sie in Dänemark ein eigenes Unternehmen gründen möchten, werden Sie steuerlich in eine von 4 Kategorien eingeteilt. Anhand dieser Kategorien wird u.a. bestimmt, ob Sie Arbeitsmarktbeitrag (AM-bidrag) entrichten müssen und ob Sie eventuelle Verluste steuerlich absetzen können.
Mehr über die 4 Kategorien erfahren Sie auf unserer Seite Die Steuerkategorie des Unternehmens klären.
Auf der Seite Gründung eines Unternehmens können Sie mehr darüber erfahren, wie Sie ein Unternehmen gründen und worauf Sie dabei achten müssen.
Auf Eigenes Unternehmen können Sie mehr über die allgemeinen Regeln erfahren, die gelten, wenn Sie in Dänemark ein eigenes Unternehmen betreiben.
Ihr neugegründetes Unternehmen muss in Dänemark mit dem folgenden dänischen Formular angemeldet werden: Registrering af udenlandsk virksomhed (Anmeldung von ausländischen Unternehmen - Formular 40.112)
Mehr über die dänischen Steuerregeln
Die folgenden Seiten bieten einen Überblick über die in Dänemark geltenden Steuerregeln sowie darüber, wann Sie in Dänemark steuerpflichtig sind. Sie finden z.B. Informationen über Betriebsstätten, die 183-Tage-Regel und über Arbeitnehmerüberlassung.
Steuerregeln für ausländische Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Dänemark
Unternehmen und Steuern
Für dänische Unternehmen mit ausländischen Zulieferern
Dänische Unternehmen, die Arbeitskräfte aus dem Ausland nutzen, können auf unserer dänischsprachigen Seite Ihr Unternehmen hat ausländische Zulieferer mehr über die geltenden Bestimmungen erfahren.