Ihre offizielle Meldeadresse ist ausschlaggebend
Ihre beim dänischen Einwohnermeldeamt (Folkeregistret) eingetragene offizielle Adresse gilt als Ihr gewöhnlicher Wohnort. Wenn Sie sich an einem anderen Ort als Ihrem gewöhnlichen Wohnort aufhalten (z.B. im Sommerhaus oder Hotel, bei Familienmitgliedern oder Freunden), berechnen Sie die Entfernungspauschale auf Grundlage der Entfernung von diesem Ort zum Arbeitsplatz. Bitte beachten: Die Entfernungspauschale darf in diesem Fall nicht höher sein darf als die von Ihrem gewöhnlichen Wohnort zu Ihrem Arbeitsplatz.
Die tatsächliche Fahrstrecke zählt
Sie müssen die tatsächliche Fahrstrecke zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte angeben. Dies muss nicht unbedingt die kürzeste Entfernung sein.
Wenn Sie Bahn oder Bus benutzen, wird die normale Entfernung mit dem Pkw angesetzt. Wenn Sie z. B. Kollegen mitnehmen oder Ihre Kinder abgeben/abholen, dürfen Sie keine für diesen Zweck zusätzlich gefahrenen Kilometer angeben.
Die Strecke zu Ihrer Arbeitsstätte kann in bestimmten Fällen länger sein als die vom System des Steueramts errechnete Strecke. In diesem Fall müssen Sie die Entfernung selbst eintragen.
Wenn die Strecke zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte ungewöhnlich lang ist, kann das Steueramt einen Beleg verlangen.