Sie können die Kostenerstattung selbst beantragen, oder Ihr Sachverständiger, z. B. ein Rechtsanwalt, kann den Antrag in Ihrem Namen stellen. Um einen Antrag zu stellen, muss das digitale Antragsformular ausgefüllt werden.
Wenn Sie mehrere Klagen erheben, müssen Sie für jede Klage ein Formular ausfüllen, um die Kostenerstattung zu beantragen. Sie können mehrere Rechnungen beifügen, wenn diese sich auf dieselbe Klage beziehen.
Sie müssen auch ein Formular pro Sachverständigen ausfüllen, wenn Sie mehrere Sachverständige hinzugezogen haben, und ein Formular pro Instanz, wenn Ihre Beschwerde von mehreren Instanzen bearbeitet wurde.
Wir empfehlen Ihnen, auch die Felder des Formulars auszufüllen, bei denen das Ausfüllen optional ist, falls Ihnen diese Informationen vorliegen. Dies erleichtert die Sachbearbeitung.
Mit MitID unterschreiben
Der Antrag muss sowohl von Ihnen als auch von dem Sachverständigen, für dessen Beratung Sie eine Erstattung beantragen, mit MitID unterzeichnet werden.
Einloggen und das digitale Formular 02.008 ausfüllen (dänischer Link)
Von der digitalen Post befreit?
Wenn Sie oder der Sachverständige als natürliche Person von der digitalen Post befreit sind und daher nicht mit MitID unterschreiben können, können Sie das entsprechende Formular 02.008 - Kostenerstattung (PDF) verwenden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag abgelehnt wird, wenn Sie das PDF-Formular verwenden und Sie oder der Sachverständige nicht von der digitalen Post befreit sind.