Der Antrag auf Stundung selbst hat keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass wir nicht registrieren, dass Sie mit der Zahlung warten können, bis wir eine Entscheidung über den Zahlungsaufschub getroffen haben. Sie erhalten daher weiterhin Mahnungen über den von Ihnen geschuldeten Betrag. Wenn Sie Schreiben erhalten, die eine Zwangsbeitreibung vorsehen, können Sie sich an das Dänische Vollstreckungsamt (Gældsstyrelsen) wenden.
Bis wir über den Zahlungsaufschub entschieden haben, können Ihre Zahlungen, einschließlich der Zahlungen per Zwangsbeitreibung, die Forderungen verringern, für die Sie Zahlungsaufschub beantragt haben. Das bedeutet auch, dass Sie Ihre eingezahlten Beträge nicht zurückerhalten, auch wenn wir später entscheiden, dass Ihnen Zahlungsaufschub gewährt werden kann.