Wenn Sie nach Dänemark ziehen, empfehlen wir Ihnen, uns unter der Nummer +45 72 22 27 80 anzurufen. Bitte melden Sie sich unabhängig davon auch beim Dänischen Einwohnermeldamt (Folkeregisteret) an. Wir erstellen Ihre persönliche Steuerkarte. Wenn Sie uns anrufen, bitten wir Sie, folgende Angaben bereit zu halten: Mit wieviel Einkommen rechnen Sie? Kommen für Sie andere Einkommen oder Freibeträge in Frage?

Wenn Sie nach Dänemark kommen, um hier zu studieren, hat dies Einfluss auf die von Ihnen zu zahlenden Steuern. Damit wir Sie korrekt registrieren können, teilen Sie uns bitte folgendes mit:

  • Haben Sie einen Nebenjob? Rechnen Sie damit, einen Nebenjob zu bekommen, solange Sie studieren?
  • Haben Sie ein eigenes Unternehmen neben Ihrem Studium?
  • Sind Sie in Ihrem Heimatland steuerpflichtig?

Studenten aus bestimmten Ländern können einen speziellen Studentenfreibetrag geltend machen. Hier sehen Sie, welche Länder von dieser Regelung umfasst sind (dänische Seite).

Falls Sie unter diese Regeln fallen, müssen Sie das Formular 04.062 ausgefüllt an das Dänische Steueramt senden. Vergessen Sie nicht, eine Bescheinigung über Ihre Anmeldung bei einer Lehranstalt in Dänemark beizufügen.

Falls Ihnen der Freibetrag in Ihrem Vorauszahlungsbescheid genehmigt wird, müssen Sie selber dafür sorgen, ihn in Ihre Steuererklärung einzutragen.

Persönlicher Freibetrag

Der persönliche Freibetrag ist der Betrag, den Sie verdienen können, ohne Steuern zahlen zu müssen. Der Freibetrag wird automatisch bei der Berechnung Ihrer Steuern berücksichtigt. 2022 beträgt der persönliche Freibetrag 46.600 DKK (2021: 46.700 DKK).

Beschäftigungsfreibetrag

Sie haben auch einen Beschäftigungsfreibetrag, der ebenfalls automatisch eingerechnet wird. Der Freibetrag beträgt 2022 41.600 DKK (2021: 40.600 DKK).

Variable Steuerfreibeträge

Von den variablen Steuerfreibeträgen kommt für ausländische Studenten normalerweise nur die Entfernungspauschale für den Transport zwischen Wohnort und Arbeit, falls die Tagesstrecke insgesamt 24 km übersteigt, in Frage.

Der Freibetrag ergibt sich aus der Anzahl der Arbeitstage, die mit einem Pauschalbetrag pro Kilometer je Arbeitstag multipliziert wird. Der Freibetrag kann nicht für den Transport zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte angewendet werden.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Für Studenten aus bestimmten Ländern besteht die Möglichkeit eines zusätzlichen Freibetrags. Hier sehen Sie, ob Ihr Land dazu gehört.

Falls diese Regeln für Sie gelten, können Sie den Freibetrag beantragen, indem Sie das Formular 04.062 mitsamt einem Beleg dafür, dass Sie bei einer Ausbildungsstätte in Dänemark angemeldet sind, an das Dänische Steueramt (Skattestyrelsen) senden.

Falls Ihrem Antrag stattgegeben wird und der Freibetrag in Ihrem Vorauszahlungsbescheid erscheint, dürfen Sie nicht vergessen, den Freibetrag selber in Ihrem Steuerbescheid einzutragen.

Studenten aus Grönland und den Färöer-Inseln, die ihr Studium nach dem 1. Januar 2011 begonnen haben und zu einem Steuerfreibetrag für ausländische Studenten berechtigt sind, haben die Möglichkeit, über diesen Steuerfreibetrag und den persönlichen Freibetrag hinaus einen zusätzlichen Freibetrag in Höhe von 36.000 DKK zu beantragen.

Dazu ist das Formular 04.062 auszufüllen und an das Dänische Steueramt (Skattestyrelsen) zu senden.

Wenn Sie beispielsweise ein Stipendium einer dänischen Universität oder einer anderen Ausbildungsstätte erhalten, müssen Sie dies dem Dänischen Steueramt (Skattestyrelsen) melden. Dazu loggen Sie sich beim Selbsteingabesystem TastSelv ein und notieren den Betrag in Ihrem Vorauszahlungsbescheid (Forskudsopgørelse) in Feld 304. Der Betrag wird dann korrekt versteuert.

Einloggen und Feld 304 des Vorauszahlungsbescheids ändern