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Basissteuer, Mittelsteuer, Spitzensteuer und Zusatzspitzensteuer

Eine Steuerreform bedeutet, dass 2026 in Dänemark 2 neue Steuerarten eingeführt werden: Spitzensteuer und Zusatzspitzensteuer. Die frühere Spitzensteuer (topskat) wird in Mittelsteuer umbenannt.

Prozentsätze und Einkommensgrenzen 2026:

Sowohl Ihr Einkommen aus A-Einkünften als auch aus B-Einkünften wird bei der Berechnung der Steuern berücksichtigt.

Basissteuer: 12,01 %  

Alle, die ein Einkommen haben, zahlen Basissteuer. Sie zahlen die Basissteuer jedoch nur auf den Teil Ihres persönlichen Einkommens, der den persönlichen Freibetrag übersteigt. Die Basissteuer wird auf das persönliche Einkommen berechnet – zuzüglich eines eventuellen positiven Nettokapitaleinkommens.

Mittelsteuer: 7,5 %

Die Mittelsteuer entspricht der Steuer, die bis einschließlich 2025 als Spitzensteuer (topskat) bezeichnet wurde. Für das Jahr 2026 gilt:

  • Wenn Ihr persönliches Einkommen nach Abzug des Arbeitsmarktbeitrags über 641.200 DKK liegt, zahlen Sie 7,5 % Mittelsteuer auf den Betrag, der diesen Schwellenwert übersteigt.

  • Wenn Ihr Kapitaleinkommen den Freibetrag von 55.000 DKK (2026) übersteigt, zahlen Sie ebenfalls 7,5 % Mittelsteuer auf den übersteigenden Betrag.

Spitzensteuer: 7,5 % 

Wenn Ihr persönliches Einkommen nach Abzug des Arbeitsmarktbeitrags über 777.900 DKK liegt, zahlen Sie 7,5 % Spitzensteuer auf den Teil, der diesen Betrag übersteigt. 

Zusatzspitzensteuer: 5 %

Wenn Ihr persönliches Einkommen nach Abzug des Arbeitsmarktbeitrags über 2.592.700 DKK liegt, zahlen Sie 5 % Zusatzspitzensteuer auf den Betrag, der diesen Schwellenwert übersteigt.

Zusätzlich fallen folgende Steuern an: Kommunalsteuer und Kirchensteuer (nur für Mitglieder der dänischen Volkskirche).

Weitere Steuern: 

Arbeitsmarktbeitrag

B-Steuer auf B-Einkommen (Honorare)

Immobiliensteuern