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Steuerkarte für nicht-dänische Arbeitnehmer

Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Dänemark kommen, benötigen eine Steuerkarte und eine Steuer-Personennummer (identisch mit der CPR-Nummer).

Sie benötigen die digitale Steuerkarte, damit Sie den korrekten Steuersatz auf Ihren Lohn/Ihr Gehalt zahlen. Ohne Steuerkarte werden 55 % Ihres Einkommens versteuert.

Ihre Steuerkarte wird direkt an Ihren Arbeitgeber übermittelt. Die Steuern werden vom Arbeitgeber einbehalten und an das Steueramt abgeführt - der Rest Ihres Lohns bzw. Gehalts wird an Sie ausgezahlt.

Haben Sie früher bereits in Dänemark gewohnt oder gearbeitet?

Eine Steuer-Personennummer (CPR-Nummer) wird Ihnen einmalig ausgestellt - d.h. Sie verwenden dieselbe Steuer-Personennummer/CPR-Nummer, auch wenn Sie Dänemark zwischenzeitlich verlassen haben und nun wiederkommen.

Wenn Sie bereits früher in Dänemark gewohnt oder gearbeitet haben, besitzen Sie bereits eine Steuer-Personennummer/CPR-Nummer. Haben Sie diese Nummer verlegt? Kein Problem. Wir finden sie, wenn wir Ihre Steuerkarte erstellen.

Antrag frühestens 1 Monat vor Arbeitsbeginn

Bitte beachten Sie: Wir können Ihre Steuerkarte (und ggf. Steuer-Personenummer) frühestens 1 Monat vor Arbeitsbeginn ausstellen.

Studierende aus dem Ausland

Sind Sie nach Dänemark gekommen, um zu studieren? Mehr erfahren auf In Dänemark studieren.

Für weitere juristische Informationen siehe Unsere juristischen Informationen .