Ihre offizielle Meldeadresse ist ausschlaggebend
Ihre beim dänischen Einwohnermeldeamt (Folkeregistret) eingetragene offizielle Adresse gilt als Ihr gewöhnlicher Wohnort. Wenn Sie sich an einem anderen Ort als Ihrem gewöhnlichen Wohnort aufhalten (z.B. im Sommerhaus oder Hotel, bei Familienmitgliedern oder Freunden), berechnen Sie die Entfernungspauschale auf Grundlage der Entfernung von diesem Ort zum Arbeitsplatz. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Entfernungspauschale nicht höher sein darf als die von Ihrem gewöhnlichen Wohnort zu Ihrem Arbeitsplatz.
Die tatsächliche Fahrstrecke zählt
Sie müssen die tatsächliche Fahrstrecke zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte angeben. Das muss nicht die kürzeste Entfernung sein.
Wenn Sie Bahn oder Bus benutzen, wird die normale Entfernung mit dem Pkw angesetzt. Wenn Sie z. B. Kollegen mitnehmen oder Ihre Kinder abgeben/abholen, dürfen Sie keine zusätzlichen Kilometer angeben.
Die Strecke zu Ihrer Arbeitsstätte kann in bestimmten Fällen länger sein als die vom System des Steueramts errechnete Strecke. In diesem Fall müssen Sie die Entfernung selbst eintragen.
Wenn die Strecke zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte ungewöhnlich lang ist, kann das Steueramt einen Beleg verlangen.
Keine Entfernungspauschale an Tagen, an denen Sie keine Fahrten unternehmen
Sie dürfen nur die Anzahl der Tage, an denen Sie tatsächlich zur Arbeit und zurück gefahren sind, angeben. Freie Tage, Urlaub, Krankheitstage oder Tage, an denen Sie von Zuhause aus arbeiten, werden nicht mitgezählt.
Entfernungspauschale bei Fahrgemeinschaften
Es ist unerheblich, wie Sie die Fahrtkosten untereinander aufteilen. Sie haben daher ggf. auch Anspruch auf eine Pauschale, wenn Sie sich gar nicht an den Fahrtkosten beteiligen.
Wenn Sie allerdings über die Öresund-Brücke oder über die Brücke über den Großen Belt fahren, hat nur eine Person im Fahrzeug Anspruch auf die zusätzliche Pauschale für das Überqueren der Brücke.
Sie leben z.B. in Deutschland oder Schweden?
Sie haben auch Anspruch auf die Entfernungspauschale, wenn Sie z.B. in Deutschland oder in Schweden leben.